EEG-Reform 2021: Politik muss endlich Weichen für eine naturverträgliche Energieversorgung stellen

Zwanzig Jahre nach Inkrafttreten des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) am 1. April 2000 ist ein grundlegender Wandel der Energieversorgung überfällig. Der Klimawandel schreitet auch während der Corona-Pandemie unaufhaltsam voran. Um seine Folgen einzudämmen, muss Deutschland aus der gefährlichen Atomkraft und den fossilen Energieträgern – allen voran der dreckigen Kohle – aussteigen. Wir müssen schnellstmöglich auf 100 Prozent erneuerbare Energien umstellen, die naturverträglich sind und in der Hand der Bürger*innen liegen.

BUND-Protest gegen die EEG-Reformvorhaben am 7.7.2016 vor dem Reichstag, Foto: Jakob Huber / BUND BUND-Protest gegen die EEG-Reformvorhaben am 7.7.2016 vor dem Reichstag  (Jakob Huber / BUND)

Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) war bisher die weitaus erfolgreichste Maßnahme in Deutschland, um den Wandel der Energieversorgung voranzubringen und den nationalen wie internationalen Klimaschutzzielen näherzukommen. 

Kein Gesetz zuvor hatte solch positive ökologische und ökonomische Effekte: 20 Jahre nach Einführung des EEG hat sich die Gesamtleistung der Erneuerbaren vervierfacht und erreichte im Stromsektor einen bedeutenden Anteil von über 42 Prozent. Weltweit wurden in 113 Staaten und Regionen Einspeise- und Vergütungsregelungen nach EEG-Prinzip erarbeitet.

Ausbauziele an die Beschlüsse des Pariser Klimaschutzabkommens anpassen

Doch mit der im Dezember 2020 verabschiedeten Gesetzesnovelle wird der Ausbau erneuerbarer Energien nicht angekurbelt, sondern abgewürgt. Der Kern des Gesetzes, die Anhebung der Ausbauziele und den ihnen entsprechenden Pfaden sowie eine verbindliche Bund-Länder-Strategie zur naturverträglichen Umsetzung, wurde abermals verschoben. 

Nun soll im Frühjahr 2021 darüber entscheiden werden. Klar ist: Um die eigenen gesetzten Ziele sowie das Klimaschutzziel von Paris – die Erderwärmung auf 1,5 Grad zu beschränken – einzuhalten, muss das Ausbauziel der erneuerbaren Energien auf mindestens 75 Prozent bis 2030 angehoben werden. 

Das entspricht einer Verdopplung der Ausschreibungsmengen bei Photovoltaik und sieben Gigawatt Zubau von Windenergie an Land. Die Förderung der Wasserkraft sollte die Bundesregierung hingegen streichen, damit nicht weiter Verstöße gegen die Wasserrahmenrichtlinie provoziert werden.

Ausschreibungssystem verdrängt Bürgerenergie

Als die Bundesregierung durch eine EEG-Novelle im Jahr 2016 Ausschreibungen einführte, gingen die Anlagen deutlich zurück, die durch Bürger*innen getragen werden. Denn durch die Ausschreibungen werden große Akteure bevorzugt, kleine Akteure und Energiegesellschaften in Hand der Bürger*innen dagegen an den Rand gedrängt. 

Doch anstatt diese Misere zu beheben, werden mit dem EEG 2021 nun auch schrittweise Ausschreibungen für Photovoltaik auf Dächern eingeführt. Damit tut die Bundesregierung das Gegenteil von dem, was von der EU gefordert ist: nämlich die Bürger*innen in den Mittelpunkt der Energieversorgung zu stellen. 

Die Bundesregierung verpasst es mit dieser EEG-Novelle, den Strommarkt in Deutschland fit für die Zukunft zu machen. In seiner jetzigen Form verlängert die Novelle das fossile Zeitalter anstatt den Ausbau der Erneuerbaren zu beschleunigen.

BUND-Newsletter abonnieren!

Ihre Ansprechpartnerin

Caroline Gebauer

Caroline Gebauer

Leiterin Energie- und nationale Klimapolitik
E-Mail schreiben

BUND-Bestellkorb