Meldungen unterstützen den Wissensstand über die Verbreitung der Art. Sie können zudem Hinweise auf ihre Wanderbewegungen geben und Konfliktbereiche mit Verkehrswegen aufzeigen. Doch die Möglichkeiten der Erfassung sind je nach Art und Ort des Fundes unterschiedlich.
Und eine Schwierigkeit gibt es nocht: Echte Wildkatzen von Hauskatzen zu unterscheiden ist, selbst für Fachleute, nicht ganz einfach. Über die Unterschiede können Sie sich hier informieren. Auf unserem Wildkatzenwegeplan erfahren Sie, ob die Sichtung in einer Region stattfand, in der das Vorkommen von Wildkatzen bereits bekannt ist.
Fall 1: Gesunde Wildkatze freilaufend gesichtet
Wenn Sie eine muntere Wildkatze in freier Natur beobachten durften, gratulieren wir Ihnen! Das passiert nicht oft und Sie dürfen sich glücklich schätzen.
Um neue Wildkatzennachweisen zu melden, sind die Unteren Naturschutzbehörden ihres Landkreises die richtige Adresse. Auch einige BUND-Landesverbände haben bereits Meldeformulare, in die Sie Ihre Meldungen eintragen können. Die Meldungen leitet der BUND dann an die Naturschutzbehörden weiter. Notieren Sie dafür die Standortangabe (GPS-Punkt) und schicken Sie, im Idealfall, ein Bild mit.
Fall 2: (Scheinbar) einsame Jungtiere der Wildkatze im Wald entdeckt
Oft werden Wildkatzen-Jungtiere von Wandernden ohne Not aus dem Wald mitgenommen, weil sie versehentlich für ausgesetzte Hauskätzchen gehalten werden. Meistens ist die Mutter jedoch nur kurz auf Mäusejagd. Die Haltung der Wildtiere ist verboten und für die Jungtiere ohne professionelle Versorgung meist tödlich. Wir rufen daher dazu auf gesunde graugetigerte Kätzchen im Wald zu lassen.
Mehr Infos für diesen Fall finden Sie im Tipp zu Jungkatzenfunden. Eine offizielle Meldung, wie im ersten Fall, ist auch hier sinnvoll.
Fall 3: Verunglückte oder tote Wildkatze gefunden
Die Europäische Wildkatze ist eine streng geschützte Tierart, die dem Jagdrecht unterliegt. Daher darf ihr Kadaver nicht einfach aufgenommen werden, sonst würde man sich der Wilderei schuldig machen.
Wenn Sie am Straßenrand eine tote wildfarbene Katze entdecken, dann sollten Sie sich in keinem Fall selbst in Gefahr bringen. Das sind die wichtigsten drei Schritte:
- Lassen Sie das Tier liegen.
- Notieren Sie sich den Fundort (idealerweise mit GPS-Punkt).
- Kontaktieren Sie zügig die jeweilig zuständige Untere Naturschutzbehörde ihres Landkreises und/oder den Jagdausübungsberechtigten. Die Nummer der zuständigen Jagdausübungsberechtigten sind der Polizei bekannt.
Auch in diesem Fall haben einige BUND Landesverbände bereits Meldeformulare, mit dem Sie das verunglückte Tier melden können. Die Meldungen leitet der BUND an die Naturschutzbehörden weiter. Notieren Sie dafür die Standortangabe (GPS-Punkt) und schicken Sie, im Idealfall, ein Bild mit.
Die Bergung des Tieres erfolgt im Regelfall durch die Straßen-/Autobahnmeisterei, die zuständigen Behörden und/ oder den Jagdausübungsberechtigten. Anschließend wird entschieden, ob das Tier zur wissenschaftlichen Untersuchung weitergeleitet wird.
Sichtung melden: BUND-Kontakte in den Bundesländern
- Bayern
- Brandenburg
- Hessen
- Niedersachsen
- Nordrhein-Westfalen
- Rheinland-Pfalz (nur Totfund)
- Sachsen
- Sachsen-Anhalt
- Thüringen
Mehr Infos
- zur Themenseite Wildkatze
- Projekt „Vorsicht Wildkatze“
- Projekt „Wildkatzenwälder von morgen“
- Erleben Sie die Wildkatzen-Wanderungen des BUNDs
- wie der BUND der Wildkatze wieder auf die Sprünge hilft und wie Sie uns dabei unterstützen können