Fangen wir mit etwas Positivem an: Grundsätzlich schützt das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) sowohl den Straßenbaum als Individuum (§ 15) als auch als Landschaftsbestandteil (§ 29). Vermeidbare Beeinträchtigungen sind zu unterlassen. Wenn z.B. eine Fällung unvermeidbar ist, müssen Ausgleichs- oder Ersatzmaßnahmen geleistet werden.
Wird eine Allee als geschützter Landschaftsbestandteil eingestuft, sind alle Handlungen, die zu einer Zerstörung, Beschädigung oder Veränderung führen sogar verboten. Eigentlich eindeutig. Nur verweist das Gesetz für nähere Vorschriften auf Landesrecht, dieses oft wieder an die Kommunen. Und schon existieren, je nach Ort, unterschiedlichste Regelungen und Zuständigkeiten.
Art der Straße oft endscheidend
Prinzipiell gilt: Je nach Straßenkategorie (Gemeinde-, Kreis- und Landesstraßen) sind die jeweiligen Verwaltungsebenen für die Pflege zuständig, wobei das Land Verantwortung für Bundestraßen übernimmt. Das betrifft die Baumkontrolle, die Anträge auf Fällung bei der Unteren Naturschutzbehörde und auch die gesetzlich vorgeschriebenen Ersatzpflanzungen. Kommunen oder Städte haben manchmal Baumschutzsatzungen, die den Umgang mit Einzelbäumen regelt.
Woher bekomme ich Infos?
Bürger*innen sollten über Eingriffe in Natur und Umwelt informiert werden. Das kann über ein "Amtsblatt", Sitzungen oder eine Website innerhalb der Gemeinde geschehen. Oft haben Straßenbauverwaltungen, Ministerien oder Städte eigene Portale für Ankündigungen.
Wird eine Straße samt Baumbestand aus- oder neugebaut, sind die Straßenbauämter 20 Jahre nach Pflanzung für die Pflege zuständig, bevor die Verantwortlichkeit wieder an die Gemeinde, den Kreis oder das Land übertragen wird.
Wenn man also Mängel in der Pflege von Bäumen feststellt, ist es gar nicht so einfach, die Zuständigkeit herauszufinden. Die richtige Pflege von Alleen benötigt Fachwissen und kostet viel Geld – und leider bieten sich viele Gelegenheiten für Akteure, sich der Verantwortung zu entziehen. Oder es fehlen der Kommune schlicht die finanziellen Mittel. Engagierte Bürger*innen mit lokalem Wissen spielen daher eine wichtige Rolle.
Wir helfen weiter
Es ist daher hilfreich, Kontakt mit der jeweiligen BUND-Ortsgruppe aufzunehmen. Dort liegt das Wissen über lokale Regelungen und ein Engagement für Alleen ist immer gerne gesehen. Praktisch: Anerkannte Umweltverbände wie der BUND erhalten je nach Bundesland ab einem bestimmten Umfang des Bauvorhabens wichtige Informationen und werden meistens aufgefordert, Stellungnahmen abzugeben.
Ihre Patenschaft für die Alleen
In einigen Bundesländern sind Alleen bereits gesetzlich geschützt und es ist Pflicht, gefällte Alleebäume durch Neupflanzungen zu ersetzen. Doch die Bestimmungen sind schwach und werden oft nicht eingehalten. Retten Sie im BUND die sagenhaften Baumstraßen! Helfen Sie uns mit Ihrer Patenschaft, Alleebäume zu schützen, zu pflegen und zu pflanzen. Verschenken Sie ein Stück Naturschutz: Eine Alleen-Urkunde können Sie mit einer einmaligen Spende ab 60 Euro auch als Geschenk bestellen.