Mit den Ökodesign-Vorgaben für die umweltgerechte Gestaltung von Haushaltslampen und dem Energielabel vermeidet die EU bis 2020 die Stromproduktion von zehn Kraftwerken pro Jahr. Davon profitieren Klima und Verbraucher*innen gleichermaßen.
Angefangen hat der Schutz vor stromfressenden Lampen damit, dass seit 2009 Glühbirnen schrittweise vom Markt genommen wurden. Seit dem 1. September 2018 muss endlich auch der größte Teil der Halogenlampen Platz für energiesparende Alternativen machen. Was gibt es noch im Lampenregal – und was empfiehlt der BUND?
Halogenlampen – Aus für Stromfresser
Die Halogenlampe setzt mehr als 90 Prozent der Energie in Wärme statt Licht um und verschwendet damit jede Menge Energie. Seit September 2018 dürfen für die meisten Fassungen keine Halogenlampen mehr in Verkehr gebracht werden, das heißt Händler dürfen nur noch ihre Bestände verkaufen. Und die Verbraucher*innen dürfen sich freuen, denn so verschwindet ein Stromfresser langsam, aber sicher vom Markt.
Kompaktleuchtstofflampen – der Klassiker unter den Energiesparlampen
Die Kompaktleuchtstofflampe, umgangssprachlich "Energiesparlampe" genannt, verbraucht bis zu 80 Prozent weniger Strom als die längst ausgediente Glühbirne – und trägt ihren Beinamen daher zu Recht. Anfänglichen Schwierigkeiten, wie verzögerte Helligkeit, bläulich wirkendes Licht oder Gefahren durch austretendes Quecksilber, konnten die Leuchten durch eine verbesserte Technik und eine höhere Bruchsicherheit begegnen.
LED – der Energiesparmeister
LEDs sind eindeutig die Energiesparmeister unter den Leuchtmitteln. Sie kommen auf 90 Lumen Lichtausbeute pro Watt Energie. Zum Vergleich: Eine Halogenlampe schafft pro Watt gerade einmal 15 Lumen. In den vergangenen Jahren haben LEDs eine regelrechte Kosten- und Technikrevolution erfahren. Ihr Preis sank um 80 Prozent innerhalb von nur fünf Jahren! Sie sind in allen erdenklichen Formen erhältlich, leuchten sofort nach dem Einschalten mit voller Helligkeit und sind auch als dimmbare Lampen erhältlich. Sie enthalten kein Quecksilber und halten bis zu zehn Mal so lange wie Halogenlampen und doppelt so lange wie Energiesparlampen.
Rechnet man Anschaffungs- und Stromkosten zusammen, bezahlen Verbraucher*innen innerhalb von zehn Jahren über 100 Euro weniger, wenn sie zu LEDs statt Halogenlampen greifen. Und das pro Lampensockel!
Tipps zum Lampenkauf
- Die Lichtstärke wird in der Einheit Lumen (lm) angegeben. Je höher der Wert, desto heller leuchtet die Lampe. Die Lichtstärke einer 60-Watt-Glühbirne entspricht bei LEDs ca. 800 Lumen.
- Die Lichtfarbe wird gemessen in Kelvin (K): Warmes, gemütliches Licht beispielsweise liegt bei etwa 2.000 bis 4.000 Kelvin. Das gewohnte Glühlampen-Licht, was auch von sparsamen Leuchtmitteln wie LED produziert werden kann, liegt bei 2.700 Kelvin. Neutrales Licht, wie es etwa Büros ausleuchtet, liegt zwischen 4.000 und 6.500 Kelvin, über 6.500 Kelvin leuchtet die Lampe kaltweiß.
- Lassen Sie sich bei Halogenlampen nicht von diversen "eco"-Bezeichnungen, grünen Verpackungen oder Ausverkaufs-Schnäppchen täuschen! Halogenlampen verschleudern Energie und werden deshalb schon bald gänzlich vom Markt verschwinden!
- Mit LEDs entlasten Sie Geldbeutel und Klima am besten. Doch setzen Sie auf Qualitätsprodukte. Vergleichen Sie sorgfältig. Sogenannte Billigprodukte leuchten oft nicht so hell oder verlieren früher an Lichtkraft. Nützliche Hinweise finden Sie bei der Stiftung Warentest oder im Produktfinder von www.ecotopten.de. In vielen Läden können Sie das Licht verschiedener Lampen direkt vergleichen.
- Bewahren Sie den Kassenbon auf! Sollte die Lampe vorzeitig an Leuchtkraft verlieren oder kaputtgehen, können Sie bis zu zwei Jahre (bei einigen Qualitätsherstellern sogar länger) nach dem Lampenkauf beim Händler reklamieren.
- LEDs und Energiesparlampen dürfen nicht in den Hausmüll. Die meisten Elektro- und Lebensmittelmärkte nehmen die Lampen inzwischen zur Entsorgung an. Auch auf Wertstoffhöfen können Sie die Lampen abgeben.
- "Augen auf" heißt es auch beim Kauf einer Leuchte. Denn immer mehr Leuchten werden mit fest verbauten LED-Lampen verkauft. Das heißt: Leuchtet die Lampe nicht mehr, muss die gesamte Leuchte entsorgt werden. Achten Sie also unbedingt darauf, dass Sie die Lampen austauschen können.