Gehwege müssen von Laub befreit werden, damit niemand ausrutscht. Viele Grünflächenämter und Grundstückbesitzer*innen greifen dafür gern zu Laubbläsern oder Laubsaugern. Manchmal passt Laub nicht ins Bild eines sauberen und ordentlichen Gartens. Laubgebläse bieten eine schnelle Lösung. Doch was sind die Schattenseiten der praktischen Herlfer?
Laubbläser ähnlich laut wie Presslufthammer
Geräte mit Verbrennungsmotor haben oft einen Schallpegel von über 100 Dezibel. Das ist ungefähr so laut wie ein Presslufthammer. Dieser Lärm belästigt nicht nur Menschen und Tiere, sondern schädigt auch die Gesundheit der Person, die das Gerät benutzt. Solche Laubbläser oder Laubsauger stoßen zudem Abgase wie Kohlenwasserstoffe, Stickoxide und Kohlenmonoxid aus, die unsere Luft verschmutzen. Zusätzlich wirblen sie Feinstaub, der sich bereits am Boden abgesetzt hat, wieder auf.
Akku-Laubbläser sind keine Alternative
Elektrische Geräte sind oft leiser. Unabhängig von der Art des Geräts: Laubsauger brauchen viel Energie, um die Luft auf über 200 km/h zu beschleunigen. Akku-Geräte haben eine kurze Laufzeit, so dass für Privatanwender oft mehrere Batterien empfohlen werden, damit trockene Phasen im Herbst für das Entfernen von Laub genutzt werden können. Früher oder später landen die Akkus im Müll und wichtige Rohstoffe gehen verloren – und das für ein Gerät, das nur für eine kurze Zeit im Jahr genutzt wird.
Laubbläser schaden der Bodenbiologie
Auch die Bodenbiologie wird durch Laubsauger gravierend beeinträchtigt. Die Geräte saugen nicht nur die welken Blättern auf. Auch Kleintiere wie Spinnen und Insekten geraten in den Sog. Sie werden gehäckselt und getötet. Pflanzensamen werden zerstört. Am Boden lebende Kleintiere wie Würmer, Insekten, Spinnen und Kleinsäuger verlieren Nahrung und Lebensraum.
Humus kann sich nicht bilden
Wenn Blätter und Äste nicht mehr auf dem Boden verrotten, bilden sich weder Humus, noch können Nährstoffe in den Boden zurückgeführt werden. Der Boden verliert auch eine Deckschicht, die ihn vor Austrocknung und bei extremer Kälte schützt.
So geht es ohne Laubbläser
Bis auf zeitliche Ersparnis und weniger körperliche Arbeit bringen Laubbläser und Laubsauger also nur Nachteile mit sich. Wir empfehlen, einfach zu Rechen und Harke zu greifen. Überlegen Sie sich, ob Sie das Laub an einem anderen Ort sammeln können und so Winterquartiermöglichkeiten beispielsweise für den Igel bieten. So kommen Sie ganz ohne schädliche Abgase oder Batteriemüll aus, machen keinen Lärm und lassen die Natur am Leben. Oder Sie lassen die bunten Blätter einfach liegen – natürlich nur wenn die Verkehrssicherheit nicht gefährdet wird. So haben Sie mehr Zeit für andere Dinge und helfen der Umwelt.
Das regelt das Gesetz zu Laubbläsern
Laubbläser dürfen werktags von 9 bis 13 Uhr und von 15 bis 17 Uhr benutzt werden. An Sonn- und Feiertagen ist ihr Einsatz verboten. Diesen Rahmen setzt die Geräte- und Lärmschutzverordnung. Darüber hinaus können Bundesländer und Kommunen zusätzliche Regeln festlegen. Allerdings können Laubbläser nicht gänzlich verboten werden, da das dem europäischen Recht und dem Wettbewerbsrecht widersprechen würde. Die Stadt Zürich erlaubt den Einsatz von Laubbläsern nur noch von Oktober bis Dezember.