Spenden sind neben den Mitgliedsbeiträgen die tragende Finanzsäule des BUND und sichern seine finanzielle Unabhängigkeit gegenüber Wirtschaft und Politik. Der BUND arbeitet seit vielen Jahren im Bereich Spendenwerbung mit einem qualifizierten, zuverlässigen und professionellen Dienstleister zusammen.
Spendensammeln ist eine treuhänderische Funktion, vor allem gegenüber den Spenderinnen und Spendern. Spendenwerbung beim BUND wird deshalb so umgesetzt, dass sie dem Ansehen und den Interessen des BUND auf lange Sicht dient.
Es gelten folgende Grundsätze:
- Die Anmietung von Adressen wird mit aller Sorgfalt und Zuverlässigkeit vorgenommen. Seitens des BUND werden keine Adressen verkauft, vermietet oder getauscht.
- Der Inhalt der Spendenaufrufe muss wahr, eindeutig und sachlich sein. Art, Inhalt und Botschaft der Spendenaufrufe sind vom BUND konzipiert und freigegeben.
- Die geplanten Projekte können durch überprüfbare Angaben belegt werden.
- Zweckbestimmte Spenden werden entsprechend ihrer Bestimmung verwendet. Alle Spenden werden gemäß den satzungsgemäßen Zielen eingesetzt.
- Gehen für einen bestimmten Zweck mehr Spenden ein, als für seine Erfüllung erforderlich sind, werden sie nur dann für andere Zwecke verwendet, wenn vorher darauf hingewiesen wurde oder durch Rückfrage beim Spender die Zustimmung zur Umwidmung erteilt wurde.
- Der Dienstleister ist für die ihm anvertrauten Daten voll verantwortlich. Er trifft die nötigen Vorkehrungen, damit kein Adressmaterial in die Hände von Unbefugten gelangt und dass die Adressen nur zum vereinbarten Zweck verwendet werden.
- Empfänger, die keine Post zu erhalten wünschen (Robinson-Liste), werden in die Adressenverwaltung eingespielt und die entsprechenden Adressen gesperrt.
- Die Sicherheit beim Datenaustausch ist gewährleistet.
- Retouren werden prompt und zuverlässig bearbeitet.
- Im Bereich Telemarketing werden ausschließlich Spender/innen angerufen, die bereits mit dem BUND in Kontakt stehen.
- Die Verwendung der Spendenmittel wird in der Regel spätestens bis zum Ende des nächsten Jahres abgeschlossen. Falls dies nicht möglich ist, wird dies begründet und eine Rücklage gebildet, die im Jahresabschluss vermerkt wird.
- Spendenmittel werden so verwendet, dass die satzungsgemäßen Zwecke unter Beachtung wirtschaftlicher Gesichtspunkte bei größtmöglicher Wirksamkeit und Sparsamkeit erreicht werden.
- Der Nachweis hierfür wird durch den Jahresabschluss in Form einer Bilanzbuchhaltung und durch die kontinuierliche Prüfung durch eine unabhängige und staatlich vereidigte Wirtschaftsprüfung erbracht.
Fragen und Anregungen
Wenn Sie Fragen und Anregungen haben, wenden Sie sich bitte an unseren unabhängigen Datenschutzbeauftragten Roman Maczkowsky.