Landesverband ThüringenChronologie zur Sicherung des Waldgebietes Hohe Schrecke für den NaturschutzDas Waldgebiet „Hohe Schrecke“ wurde von der Deutschen Wehrmacht und später von der ehemaligen Sowjetarmee genutzt. Nach dem Abzug der Roten Armee ging das Waldgebiet in Bundeseigentum über. Anfang der 1990er Jahr ging das Land Thüringen auf ein Angebot der Bundesregierung ein und übernahm die „Hohe Schrecke“ gemeinsam mit vielen anderen ehemaligen Militärliegenschaften. Eigentümer wurde die Landesentwicklungsgesellschaft Thüringen (LEG Thüringen). Die LEG Thüringen hat das Gebiet in Teilen entmunitioniert. Entsprechend ihres Auftrages, muss die LEG Thüringen das Gebiet verwerten.Seitdem sich im Jahr 2001 die Hinweise auf eine Ausschreibung des Waldgebietes häuften, setzt sich der BUND (BUND-Bundesverband, BUND Thüringen, BN Bayern) in enger Kooperation mit den Anlieger-Kommunen für die langfristige Sicherung des Waldesgebietes ein. – Oktober 2003: Der LEG Thüringen wird offiziell ein erstes Kaufangebot für die zum Kauf ausgeschriebenen Waldflächen in der Hohen Schrecke (1.088 ha / Los I) übergeben. Das Angebot beläuft sich auf 500.000,- Euro. – Oktober 2003: Der BUND (Angelika Zahrnt [Bundesvorsitzende], Hubert Weiger [Vorsitzender BN Bayern], Ron Hoffmann [Vorsitzender BUND Thüringen], Burkhard Vogel [Geschäftsführer BUND Thüringen]) führt ein Gespräch mit Ministerpräsidenten Dieter Althaus zum Verkauf der Waldflächen. Der MP macht deutlich, dass die vom BUND gebotene Summe für den Waldkauf zu niedrig sei. Das Land sei darauf angewiesen, die bereits getätigten Investitionen für die Munitionsberäumung (Schätzungen gehen von rund 3 Mio. Euro aus), durch den Waldkauf wieder zu refinanzieren. – Februar 2004: Die Deutsche Bundesstiftung Umwelt (DBU) bewilligt die Machbarkeitsstudie „Entwicklungskonzept Hohe Schrecke (Vorphase)“ mit Gesamtvolumen von 84.000,- Euro. Der BUND beteiligt sich an der Studie mit 10.000,- Euro. – Mai 2004: Übersendung eines wesentlich erweiterten zweiten Kaufangebotes an Ministerpräsident Althaus: Neben den bereits angebotenen 500.000,- Euro für den Flächenkauf werden weitere 1,5 Mio. Euro angeboten, die für regionale Entwicklungsprojekte durch den BUND eingeworben werden sollen. – August 2004: Ausweisung des Waldgebietes Hohe Schrecke als Naturschutzgebiet. Im Ausweisungsverfahren ist es dem BUND trotz intensiver Bemühungen nicht gelungen, eine wirkungsvolle Schutzgebietsverordnung zu erreichen. Insbesondere konnte nicht erreicht werden, dass die wertvollen Altbuchenbestände des Wiegentals als Totalreservat ausgewiesen wurden. – Oktober 2004: Gespräch mit der Fraktionsvorsitzenden der CDU-Fraktion im Thüringer Landtag Frau Christine Lieberknecht. Die Fraktionsvorsitzende spricht sich gegen die kommerzielle Privatisierung der Waldflächen aus und sagt dem BUND zu, ein Verkaufmoratorium zu unterstützen. – Januar 2005: Der BUND kann die Zoologische Gesellschaft Frankfurt (ZGF) und die Louisoder-Umweltstiftung als Partner gewinnen. Der LEG wird ein drittes Kaufangebot in Höhe von 1,2 Millionen Euro für das (immer noch ausgeschrieben) Los 1 angeboten. – 3. März 2005: Auf der Sitzung der Landwirtschaftsausschusses des Thüringer Landtages informiert der Abteilungsleiter Forst und Naturschutz des Thüringer Umweltministeriums über den Verkauf des Los 1 an einen Privatinvestor für einen Preis von ca. 3 Millionen Euro. Der Kaufvertrag sei wegen diverser Nachverhandlungen noch nicht unterzeichnet – der Zuschlag bliebe davon aber unberührt. Die LEG wolle sich einsetzen, damit es zu einem Gespräch zwischen dem Privatinvestor und dem BUND kommt. Eine ähnliche Information („Los 1 ist verkauft!“) erhielt der Generalsekretär der DBU auf Nachfrage vom Staatssekretär im Umweltministerium. – April 2005: Vertreter der Deutschen Bundesstiftung Umwelt (DBU) führen ein Gespräch mit Dr. Düssel, Abteilungsleiter Naturschutz und Forsten im TMLNU zum Waldverkauf in der Hohen Schrecke. In dem Gespräch werden dem Freistaat erhebliche Fördermittel für regionale Entwicklungsprojekte („Wald-Science-Center“ entsprechend den vorläufigen Ergebnissen der von der DBU geförderten Machbarkeitsstudie) in Aussicht gestellt. Voraussetzung dafür ist die langfristige Sicherung der wertvollen Waldbestände insbesondere im Wiegental. Eine Sicherung soll durch Verzicht auf kommerzielle Privatisierung der Waldflächen erfolgen oder durch vertragliche Vereinbarungen mit dem künftigen Eigentümer. – Juni 2005: Nachfrage des BUND bei der LEG, wann das angekündigte Gespräch mit dem Privatinvestor stattfinden kann. Hier, wie auch bei Nachfragen in den Folgemonaten, lautet die Antwort „in wenigen Wochen“. Auch ein Schreiben von Ministerpräsident Althaus vom November 2005 bittet um „etwas Geduld bis Mitte Dezember“ – November 2005: Im Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD auf Bundesebene wird vereinbart, dass auf die Privatisierung von bis zu 125.000 Hektar national bedeutsamer Naturschutzflächen im Bundeseigentum verzichtet wird. Die Hohe Schrecke fällt nicht unter diese Vereinbarung, da sich die Fläche im Landeseigentum befindet. Gleichwohl handelt es sich um eine ehemalige Bundesfläche. Der Teil der Hohen Schrecke in Sachsen-Anhalt (der weiterhin im Bundesbesitz ist) fällt hingegen unter die Bestimmung des Koalitionsvertrages. – Dezember 2005: Am Rande einer Sitzung des WGT-Beirates teilt der Geschäftsführende Sprecher der LEG, Herr Krey dem Landesgeschäftsführer des BUND Thüringen, Herr Dr. Vogel mit, dass ab Januar 2006 eine Neuausschreibung von Los I in der Hohen Schrecke erfolgt, wenn die Kaufverhandlungen mit dem Bieter nicht bis Ende 2005 abgeschlossen sind. – Februar 2006: In einem Gespräch mit einer Vertretung der Anlieger-Kommunen der Hohen Schrecke räumt der Staatssekretär im Thüringer Umweltministerium erstmals ein, dass die Kauverhandlung abgebrochen worden seinen. Es werde nunmehr mit einem Zweitbieter verhandelt. – Mai 2006: Die Kommunen erhalten die Information, dass die Kaufverhandlungen mit dem Bieter nun doch fortgesetzt werden sollen und eine endgültige Frist durch die LEG bis Ende Mai 2006 gesetzt worden sei. – Mai 2006: Der Präsident des Bundesamtes für Naturschutz besucht das Waldgebiet „Hohe Schrecke“. Er macht dabei deutlich, dass er sich ein Naturchutzgroßprojekt zur Förderung der nachhaltigen Regionalentwicklung in der Region Hohe Schrecke gut vorstellen kann. Er ermuntert das Bündnis „Hohe Schrecke“ hierzu einen Antrag vorzubereiten. – Juni 2006: In der vom Bundesumweltministerium in Abstimmung mit dem Bundesamt für Naturschutz und dem Bundesfinanzministerium erstellten Liste der Flächen, welche sich im Bundeseigentum befinden und zum Nationalen Naturerbe gehören, werden auch die Waldgebiete der Hohen Schrecke in Sachsen-Anhalt mit aufgenommen. |
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