Landesverband Thüringen

07.04.2008

BUND Thüringen erstattet Anzeige wegen Karsthöhle in Blessbergtunnel

Erfurt. Der BUND Thüringen hat bei der Staatsanwaltschaft Meiningen Anzeige gegen Unbekannt wegen der Karsthöhle im Blessbergtunnel erstattet. Der Verband sieht in der Verfüllung eines Teils der Höhle mit Beton einen Verstoß gegen § 18 des Thüringer Naturschutzgesetz. Außerdem sieht der Verband seine Rechte als anerkannter Naturschutzverband verletzt.

„Die Verfüllung des Höhlenbereiches war illegal“, erklärte Dr. Burkhard Vogel, Landesgeschäftsführer des BUND Thüringen. „Weil Höhlen nach dem Thüringer Naturschutzgesetz besonders geschützte Biotope sind, haben wir Anzeige erstattet.“

Vogel kritisierte, dass zwischen der Entdeckung der Höhle und ihrer teilweisen Verfüllung mindestens vier Tage vergangen seien. Dennoch sei die zuständige Naturschutzbehörde nicht eingeschaltet worden. Eine sachgerechte Prüfung der Höhle habe nicht stattfinden können.

Nach Angaben von Vogel sind natürliche Höhlen in Thüringen sehr seltene Lebensräume. Sie werden von sensiblen Lebensgemeinschaften bewohnt, welche sich an die besondere Bedingungen der Dunkelheit und hohen Luftfeuchtigkeit angepasst haben.
Bei dem Höhlensystem im Blessbertunnel sei nicht aus zu schließen, dass dieses auch von Fledermäusen als Winterquartier genutzt werde.

„Der Vorfall zeigt wieder einmal, welche Risiken das Prestige-Projekt ICE-Trasse für Natur und Landschaft im Thüringer Wald birgt. Noch ist es nicht zu spät, das unsinnige Vorhaben endlich zu stoppen“, forderte Vogel.


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