Im März 2008 erging das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts Leipzig gegen den BUND Hessen. Insgesamt 64 Autobahnkilometer sollen die Strecke zwischen A 44 mit der A 4 verbinden und damit eine der Lücken nach der Wiedervereinigung im Ost-West-Autobahnnetz schließen.
Der BUND hatte gegen ein etwa drei Kilometer langes Teilstück der geplanten Strecke bei Hessisch Lichtenau geklagt, das durch das ökologisch wertvolle Lichtenauer Hochland führt. Die Lebensräume seltener Tier- und Pflanzenarten werden dadurch gefährdet. Doch die Leipziger Richter wiesen die Klage als "im Wesentlichen unbegründet" ab und beanstandeten nur Einzelheiten des ökologischen Ausgleichs. Das Gericht akzeptierte damit die Nachbesserungen, die die Verwaltungen während des Verfahrens durchgeführt hatten. Als Alternative zum Neubau der vierspurigen Autobahn hatte der BUND den Ausbau der Bundestraße 7 und Ortsumfahrungen zur Entlastung der Ortskerne gefordert.