Im Mai 2005 wurde das Gesetz zur Umsetzung der EU-Richtlinie für eine Strategische Umweltprüfung (SUP) beschlossen. Es regelt die Prüfung der Umweltfolgen von Plänen und Programmen und setzt damit eine Richtlinie des Europäischen Parlaments vom Juni 2001 um.
Ziel des Gesetzes ist eine frühzeitigere Einbeziehung der Öffentlichkeit und eine höhere Transparenz von Planungsentscheidungen. Damit ergänzt die SUP die bisher vorhandene Umweltverträglichkeitsprüfung (Projekt-UV).
Bestimmte Pläne und Programme müssen nun vor ihrem Erlass auf ihre Umweltwirkungen überprüft werden. Der BUND begrüßt, dass dazu auch der Bundesverkehrswegeplan gehört.
Insgesamt hätte das Gesetz aber weiter greifen müssen. So hatte der BUND mit der Forderung, auch "vernünftige" verkehrsplanerische Alternativen in der Linienbestimmung bzw. bei Raumordnungsverfahren zu prüfen, keinen Erfolg (vorgesehen ist bisher lediglich die Prüfung von Trassenalternativen). Allerdings wäre dies nach unserer Ansicht für die richtlinienkonforme Umsetzung der SUP erforderlich gewesen.