Der Bundesverkehrswegeplan (BVWP) ist Grundlage für die Planung aller Verkehrsvorhaben Deutschlands. Er regelt die Investitionen des Bundes in seine Verkehrswege für einen Zeitraum von 10 bis 20 Jahren. Gleichzeitig ist er planerische Grundlage für weitere Bedarfsgesetze (z.B. Bedarfsgesetze für Bundesfernstraßen und Schienenwege). Mit diesen Gesetzen beschließt der Bundestag, für welche Verkehrsprojekte er einen Bedarf sieht und damit, welche gebaut werden sollen.
Den aktuell gültigen BVWP hat das Bundeskabinett im Juli 2003 beschlossen. Eine Überarbeitung der Bedarfsplans für Fernstraßen soll noch vor der Sommerpause 2010 erfolgen.
Wie entsteht ein BVWP?
Die Länder melden ihren Bedarf an Verkehrsprojekten an, die in den nächsten Jahren realisiert werden sollen. Auf Basis dieser Meldungen entsteht im Bundesverkehrsministerium ein Entwurf, der dann mit den anderen Bundesministerien (besonders dem Finanzministerium), Bundesländern und Verbänden abgestimmt werden muss. Das Bundeskabinett schließlich beschließt den BVWP.
Nach welchen Kriterien werden Projekte ausgewählt und eingestuft
Grundlage für die Entscheidung die Aufnahme von Bauprojekten in den Bundesverkehrswegeplan ist eine aufwändige Bewertungsmethodik, die bei jedem Bundesverkehrswegeplan aktualisiert wird.
Im BVWP werden die Projekte nach Dringlichkeit geordnet. Dazu werden sie in Abhängigkeit vom eingeplanten Finanzrahmen in eine der drei Bedarfskategorien eingestuft: