Die TEN-Leitlinien
Die Grundlage für den Aufbau eines transeuropäischen Verkehrsnetzen sind die TEN-Leitlinien, die 1996 erstmals erstellt wurden. Am 19. Oktober 2011 hat die Brüsseler Behörde neue Leitlinien vorgelegt. Das transeuropäische Verkehrsnetz wurde nun in ein Gesamtnetz und ein Kernnetz untergliedert. Das Gesamtnetz soll bis 2050 und das vorrangige Kernnetz bis 2030 fertiggestellt sein. Im Kernnetz sollen zehn durch Europa führende Korridore ausgebaut werden, die mindestens drei Verkehrsträger umfassen (Bahn, Straßenverkehr, Luftverkehr, Binnenschifffahrt oder Seeschifffahrt). Sechs dieser Korridore führen durch Deutschland. Die Mitgliedsstaaten werden rechtlich verpflichtet, die Vorhaben tatsächlich fertigzustellen.
Umweltaspekte spielen bei den Leitlinien kaum eine Rolle. Oft erfüllen die Verkehrsprojekte nicht die europäischen Vorgaben zum Schutz der Biodiversität oder führen keine strategische Umweltprüfung durch. Ursprüngliche Eisenbahnprojekte wie die feste Fehmarnbeltquerung über die Ostsee zwischen der dänischen Insel Lolland und Fehmarn werden zu einem Straßenbauprojekt, das keine Vorteile für die Schiene bringt. Auch der anvisierte Ausbau eines Rhein-Main-Donau-Kanals und der bisher freifließenden Elbe stellen eine unvergleichliche Umweltzerstörung dar.