Die Transeuropäischen Verkehrsnetze (TEN-V)

Mit den Transeuropäischen Netzen (TEN) will die EU einen Beitrag zur Entwicklung des Binnenmarktes und zur Verbesserung des wirtschaftlichen und sozialen Zusammen­­haltes der Gemeinschaft leisten. Ein wichtiger Teil davon ist das Transeuropäische Verkehrsnetz (TEN V). Es soll schrittweise bis 2050 entstehen und die verschiedenen europäischen Regionen miteinander vernetzen, um den Waren- und Personenverkehr zu erleichtern. Dieses Netz beinhaltet Straßen, Eisenbahnstrecken, Flughäfen, Seehäfen und Binnenwasserstraßen.

Die TEN-Leitlinien

Die Grundlage für den Aufbau eines trans­euro­­­­päischen Verkehrsnetzen sind die TEN-Leitlinien, die 1996 erstmals erstellt wurden. Am 19. Okt­­o­­ber 2011 hat die Brüsseler Behörde neue Leit­­linien vorgelegt. Das transeuropäische Verkehrs­­netz wurde nun in ein Gesamtnetz und ein Kernnetz untergliedert. Das Gesamtnetz soll bis 2050 und das vorrangige Kernnetz bis 2030 fertiggestellt sein. Im Kernnetz sollen zehn durch Europa führende Korridore ausgebaut werden, die mindestens drei Verkehrsträger umfassen (Bahn, Straßenverkehr, Luftverkehr, Binnenschifffahrt oder Seeschifffahrt). Sechs dieser Korridore führen durch Deutschland. Die Mitgliedsstaaten werden rechtlich verpflichtet, die Vorhaben tatsächlich fertigzustellen.

Umweltaspekte spielen bei den Leitlinien kaum eine Rolle. Oft erfüllen die Verkehrsprojekte nicht die europäischen Vorgaben zum Schutz der Biodiversität oder führen keine strategische Umweltprüfung durch. Ursprüngliche Eisenbahnprojekte wie die feste Fehmarnbeltquerung über die Ostsee zwischen der dänischen Insel Lolland und Fehmarn werden zu einem Straßenbauprojekt, das keine Vorteile für die Schiene bringt. Auch der anvisierte Ausbau eines Rhein-Main-Donau-Kanals und der bisher freifließenden Elbe stellen eine unvergleichliche Umweltzerstörung dar.

Das geplante Binnenwasserstraßennetz

Mit Baumaßnahmen für die Schifffahrt, wie der Verbreiterung und Vertiefung der Flüsse und der Vergrößerung von Schleusen, sollen die europäischen Flüsse und Kanäle mindestens für die Wasserstraßenklasse IV ausgebaut werden. Da aber vor allem in Osteuropa die Flüsse in der Vergangenheit nicht ausgebaut wurden, sind dort einzigartige Flusslandschaften erhalten geblieben. Mit EU-Geldern sollen diese zerstört und dem Ausbaustandard der westeuropäischen Flüsse angeglichen werden.



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Informationen zu TEN-V

So soll die feste Fehmarnbeltquerung aussehen. Quelle: Fehmarnbelt Development Joint Venture, zum Vergößern auf das Bild klicken

Der BUND hat bei der Europäischen Union Beschwerde gegen den Bau der festen Fehmarnbeltquerung eingereicht: das Bauwerk verletzt das Naturschutzrecht.

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