Gemäß EU-Richtlinien müssen Städte bei der Überschreitung von Immissionsgrenzwerten einen Luftreinhalteplan bzw. Aktionsplan mit Maßnahmen zur dauerhaften Verminderung von Luftverunreinigungen erstellen. Diese Pläne müssen Aussagen über Art, Ursprung und Beurteilung der Verschmutzung sowie über ergriffene, beschlossene und geplante Maßnahmen zur Einhaltung des Grenzwertes enthalten. ´
Bereits an der Erarbeitung dieser Pläne können Sie sich beteiligen! Fragen Sie bei Ihrer Stadt nach. So können Sie dafür sorgen, dass wirklich wirksame Maßnahmen aufgenommen werden. Wir beraten Sie dazu gerne.
Liegen in Ihrer Stadt bereits Aktions- und Luftreinhaltepläne vor? Dann nehmen Sie diese genau unter die Lupe. Welche Maßnahmen sind geplant? Was wird zur Umsetzung der Maßnahmen getan? Papier ist geduldig – entscheidend ist, was wirklich vor Ort passiert. Einen Überblick über bereits bestehende Pläne finden Sie beim Umweltbundesamt.
Fordern Sie die Umsetzung der festgelegten Maßnahmen ein! Im Aktionsplan festgehaltene Maßnahmen sind rechtsverbindlich und müssen umgesetzt werden. Kontrollieren Sie das und melden Sie nicht umgesetzte Maßnahmen z.B. bei der übergeordneten Regierungsstelle.