Aktiv gegen Lärm

BUND-Demonstration gegen Lärm in Berlin. Im Bild Plakat mit der Aufschrift "Lärmst Du noch oder lebst Du schon?"
BUND-Demonstration gegen Lärm in Berlin.

Sie lesen in der Zeitung, dass die Straße vor Ihrer Haustür ausgebaut werden soll? Der kleine Flugplatz in der Nähe ist als Landeplatz für eine Billigfluglinie im Gespräch? Was tun?

Engagement gegen Lärm ist nicht einfach: Lärmmessungen sind aufwändig, Lärmberechnungen kompliziert, das Lärmschutzrecht für den Laien unverständlich, die Durchsetzung von Lärmschutzmaßnahmen schwierig. Wir zeigen Ihnen, wie Sie dennoch aktiv gegen Lärm werden können.

Lärm selbst messen

Lärmmessgerät.
Lärmmessgerät.

Sorgfältige Schallpegelmessungen sind sehr aufwändig und können nur von Fachleuten durchgeführt werden. Gesetzliche Vorschriften zur Lärmbekämpfung verlangen deshalb auch keine Messung, sondern eine Berechnung des Lärms. Dennoch machen eigenständige Lärmmessungen Sinn. Sie vermitteln einen Eindruck über tatsächliche Lärmpegel im Wohnumfeld. Sie können Aktionen gegen Lärm öffentlichkeitswirksam begleiten. Messungen über eine längere Zeit können berechnete Lärmpegel kritisch hinterfragen, wenn diese z.B. nicht mehr aktuell sind.

Weitere Informationen, Ansprechpartner und Kontaktadressen

Informationen beschaffen mit Hilfe des UIG

Liegen Lärmmessungen vor, haben Sie das Recht, diese einzusehen. Manche Behörden tun sich allerdings schwer damit, Umweltinformationen herauszugeben. Das Umweltinformationsgesetz (UIG) schützt hier die Rechte der Bürger. Alle Behörden, die Aufgaben des Umweltschutzes wahrnehmen, sind grundsätzlich auf Antrag zur Herausgabe ihrer Informationen verpflichtet. Einschränkungen sind nur zum Schutze öffentlicher oder privater Belange vorgesehen.

Wie kann ich einen Antrag nach dem UIG stellen

Erstellung eines Lärmminderungsplanes anregen

Durch öffentlichen Druck (z.B. Schreiben an Kommunalverwaltung, Pressemitteilungen, Leserbriefe) können Kommunen zum Aufstellen eines Lärmminderungsplanes angeregt werden. Je nach Größe der Kommune sind verschiedene Verfahren möglich. In einem Musterschreiben liefern wir Ihnen Hilfestellungen für die Formulierung von Anträgen, Briefen oder Stellungnahmen.

Musterschreiben zur Durchsetzung einer Lärmminderungsplanung

Antrag auf Durchsetzung straßenverkehrsrechtlicher Anordnungen zum Schutz vor Verkehrslärm (§ 45 StVo)

§ 45 Abs. 1 der Straßenverkehrsordnung (StVo) regelt den Schutz vor Verkehrslärm. Maßnahmen wie Geschwindigkeitsbeschränkungen, Lkw-Fahrverbote, Nachtfahrverbote, Durchfahrtsverbote, Parkstreifen und Fahrradwege können von der Straßenverkehrsbehörde festgelegt werden. Mit Hilfe eines Antrages, möglichst gestellt von mehreren betroffenen Anwohnern, kann die Behörde zur Durchsetzung solcher Maßnahmen gebracht werden.

Hier finden Sie weitere Informationen und ein Musteranschreiben.

Was können Kommunen gegen Lärm tun?

Für Kommunen gibt es mehrere Möglichkeiten, gegen Lärm vorzugehen. In der Praxis tun sie sich bisher oft schwer damit: undurchsichtige Gesetzeslage, ungeklärte Zuständigkeiten, hohe Kosten, zu wenig Personal...

In einem Gutachten zeigt der BUND anhand von Beispielen aus der Praxis, wie Kommunen erfolgreich gegen Lärm vorgehen können. 

 

"Kommunale Handlungsmöglichkeiten zur Bekämpfung von Verkehrslärm" – Gutachten des BUND

Weitere Informationen

...finden Sie in den Rubriken Straßenlärm, Fluglärm und Schienenlärm.



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Faltblatt: Was tun gegen Lärm?

Titel des Faltblattes "Lärm ist mehr als laut - Was tun gegen Lärm?"

Unser Faltblatt ist das Basismaterial für alle, die sich gegen Lärm engagieren möchten. Auf sechs Seiten werden u.a. Ursachen und Handlungsmöglichkeiten vorgestellt.

Lärm ist mehr als laut - Was tun gegen Lärm?

Faltblatt bestellen (zur Publikationsdatenbank)

Presse- und Lobbyarbeit

  • Titel der Broschüre "Aktiv gegen Lärm - Tipps und Tricks für eine erfolgreiche Lobbyarbeit im Bereich Lärm".
  • Titel der Broschüre "Aktiv gegen Lärm - Tipps und Tricks für eine effektive Pressearbeit im Bereich Lärm".

Unsere Broschüren geben konkrete Handlungstipps, wie engagierte Gruppen erfolgreich Presse- und Lobbyarbeit im Bereich Lärm betreiben können. 

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