Sowohl das Jagdrecht als auch dessen praktische Umsetzung hinken in Deutschland der Zeit mächtig hinterher. Die völlig veralteten Regelungen werden einer nachhaltigen Nutzung wildlebender Tierarten nicht gerecht. 100 Tierarten, von denen 40 bejagt werden dürfen, fallen unter das Jagdrecht. Der BUND fordert, dass diese Zahl auf 14 reduziert wird und vor allem die Jagd auf Rote Liste Arten völlig zu unterbleiben hat. Großtrappe, Greifvögel, Wildkatze, Wolf, Fischotter und andere haben nichts im Jagdgesetz zu suchen. Außerdem müssen die Jagdzeiten den ökologischen Gegebenheiten angepasst werden. Schonzeiten müssen für viele Arten deutlich verlängert werden und allgemein sollten die Jagdzeiten einander angeglichen und auf den Herbst bzw. Winter verlegt werden, um Störungen zu minimieren. Von der Jagd auf Zugvögel ist ganz abzusehen.