Umweltgesetzbuch gescheitert

Zwei Einbahnstraßenschilder untereinander, deren Pfeile in unterschiedliche Richtungen zeigen, Foto: C. Unger
Wo geht's lang beim Umwelt-gesetzbuch?

Seitdem das Umweltgesetzbuch (UGB) – das zentrale umweltpolitische Projekt der großen Koalition – nun als endgültig gescheitert gilt, ist es dringend nötig, seine Inhalte vor allem für das Wasser- und Naturschutzrecht in Einzelgesetzen festzulegen.

Es ist überaus wichtig, diese Gesetze noch in dieser Legislaturperiode zu erlassen, da sonst ab dem Januar 2010 die bundesweiten Rahmenvorgaben entfallen und jedes Bundesland eigenen Rechtslinien folgen kann. Damit wären die rechtlichen Grundlagen völlig zersplittert.

Mit der Föderalismusreform 2006 ist die Zuständigkeit für die Umweltgesetzgebung zwischen Bund und Ländern neu aufgeteilt. Einerseits verfügt der Bund erstmalig über die Möglichkeit, bundesweite Regeln für den Natur- und Wasserschutz aufzustellen. Auf der anderen Seite sind die Länder ab dem 1.1.2010 befugt, eigene, davon abweichende Regelungen zu treffen. Ausgenommen davon sind nur der Arten- und Meeresnaturschutz sowie die allgemeinen Grundsätze.

Ursprünglich war die Zeit zwischen der Föderalismusreform und Januar 2010 als Übergangsphase gedacht. Die Regierung war angehalten, bundesweite Regelungen zum Wasserrecht (Buch II des geplanten UGB) und eine Novellierung des Bundesnaturschutzgesetztes (Buch III des UGB) auf den Weg zu bringen. Durch das Abschmettern des UGB sind beide Vorhaben vorerst gescheitert.

Schuld am Scheitern des UGB ist Bayern. Die CSU zeigte sich bis zuletzt dem UGB ablehnend gegenüber, da sie sich mit dem ersten Buch nicht arrangieren konnte. Darin wurde eine integrierte Vorhabensgenehmigung vorgeschlagen, die Genehmigungsverfahren in einer Behörde zusammenfassen und so den gesamten Prozess vereinfach sollte. Dieses Buch I war der eigentliche Knackpunkt des UGB, ein einheitliches und unbürokratisches Umweltrecht festzulegen, das den Unternehmen Planungssicherheit geben sollte.

Nun bleibt nicht mehr viel Zeit, verbindliche Neuregelungen für das Wasserrecht und einen soliden Nachfolger für das Bundesnaturschutzgesetz auf den Weg zu bringen und uns allen eine lebenswerte Zukunft zu sichern.

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