Die neue europäische Kosmetikverordnung ist im März 2009 vom Europäischen Parlament verabschiedet worden. Als erstes europäisches Gesetz behandelt sie Nanomaterialien ausdrücklich als eigene Stoffgruppe. Ab 2013 werden damit eine Kennzeichnungspflicht für Nanopartikel sowie verpflichtende Sicherheitstests für bestimmte Nanomaterialien eingeführt. Die Verwendung von Nanomaterialien muss der Europäischen Kommission zukünftig gemeldet werden.
Trotz dieser wichtigen Fortschritte weist die neue Kosmetikverordnung große Lücken auf: