Nanomaterialien in der Kosmetikverordnung

Die neue europäische Kosmetikverordnung ist im März 2009 vom Europäischen Parlament verabschiedet worden. Als erstes europäisches Gesetz behandelt sie Nanomaterialien ausdrücklich als eigene Stoffgruppe. Ab 2013 werden damit eine Kennzeichnungspflicht für Nanopartikel sowie verpflichtende Sicherheitstests für bestimmte Nanomaterialien eingeführt. Die Verwendung von Nanomaterialien muss der Europäischen Kommission zukünftig gemeldet werden.

Trotz dieser wichtigen Fortschritte weist die neue Kosmetikverordnung große Lücken auf:

Roter Lippenstift, Foto: www.pixelio.de/rike
  • Durch eine extrem enge Definition der Nanomaterialien werden viele derzeit im Einsatz befindliche Nanomaterialien nicht berücksichtigt.
  • Eine Zulassung ist lediglich für die Nanomaterialien verpflichtend, die als Farbstoffe, UV-Schutz oder Konservierungsmittel eingesetzt werden. Fullerene in Anti-Aging-Cremes fallen nicht darunter.
  • Sicherheitsbewertungen durch die EU-Kommission sind nicht zwingend vorgeschrieben. Sie müssen nur dann vorgenommen werden, wenn die Europäische Kommission Zweifel an der Sicherheit eines Materials hat.
  • Bis zum Inkrafttreten der neuen Verordnung 2013 sind die Verbraucher dem unkontrollierten Einsatz von Nanomaterialien weiterhin schutzlos ausgeliefert.


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N24: Fernsehbeitrag "Nano-Partikel"

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