Forderungen des BUND zum Einsatz von Nanomaterialien

timeout, Foto: www.pixelio.de/Th. Weiss

Der BUND fordert im ersten Schritt einen Stopp für den Einsatz synthetischer Nanomaterialien in umweltoffenen und verbrauchernahen Anwendungen.

Zu diesen Bereichen, bei denen Menschen direkt mit Nanomaterialien in Kontakt kommen, zählen unter anderem Lebensmittel und deren Zusatzstoffe, Lebensmittelverpackungen, Küchenutensilien einschließlich Küchengeräten, Spielwaren, Kosmetika, Textilien, Farben und Lacke für die private Anwendung, Waschmaschinen, Reinigungs- und Imprägniersprays und Agro-Chemikalien.


Der Anwendungsstopp muss solange bestehen, bis:

  • Daten zur Risikobewertung vorliegen, die die Sicherheit der verwendeten Nanomaterialien für Gesundheit und Umwelt belegen und eine ausreichende Vorsorge ermöglichen,
  • wirksame nanospezifische Regelungen in Kraft sind, die mögliche Risiken für Verbraucher, Arbeitnehmer und Umwelt bei der Herstellung, Anwendung und Entsorgung hinreichend sicher ausschließen, sowie
  • Wahlfreiheit für Verbraucher zwischen Produkten mit und ohne Nanomaterialien gewährleistet ist.

Anpassung von Gesetzen

Die bestehenden Gesetze müssen so überarbeitet werden, dass sie die besonderen Eigenschaften von Nanomaterialien berücksichtigen. Dies betrifft vor allem das europäische Chemikaliengesetz REACH, aber auch andere Gesetzgebungen wie das Lebensmittelrecht und die Pestizid- und Biozidrichtlinien.

Dabei müssen Materialien, die bereits in größerer Form zugelassen sind, in Nanoform als neue Stoffe eingestuft werden und eine gesonderte Risikobewertung durchlaufen. Mit der neuen Kosmetik-Verordnung wurde ein erster Schritt in die richtige Richtung gemacht. Sie schreibt ab 2013 erstmalig eine Kennzeichnungspflicht für Nanopartikel sowie verpflichtende Sicherheitstests für bestimmte Nanomaterialien vor. Bis dahin werden die Verbraucher jedoch weiterhin als Testpersonen missbraucht.

Mehr Geld für Risikobewertung

Die eingesetzten Forschungsgelder müssen verstärkt in die Risikoforschung fließen. Mindestens zehn bis fünfzehn Prozent der öffentlichen Mittel im Bereich der Nanoforschung sind dafür notwendig. Der gesamte Lebenszyklus von der Herstellung bis zur Entsorgung muss bei der Bewertung der Nanomaterialien Berücksichtigung finden.

Verbraucher müssen wählen können

Die VerbraucherInnen haben ein Recht zu wissen, was in den Produkten steckt, die sie kaufen. Vor allem bei Lebensmitteln, Kosmetika, Textilien und Reinigungsmitteln muss es eine Kennzeichnungspflicht geben. Denn über den Magen-Darm-Trakt, die Lunge und die Haut können Nanomaterialien in den Körper gelangen. Auf den Verpackungen muss klar erkennbar sein, ob ein Produkt Nanomaterialien enthält.

Dies allein reicht jedoch nicht aus: Viele Verbraucher können mit dem Begriff "Nanotechnologie" noch nicht viel anfangen. Daher müssen die Hersteller zusätzliche Informationen zu den eingesetzten Materialien bereitstellen. Diese müssen mindestens umfassen: Art des Nanomaterials und seine Größe sowie Möglichkeiten, sich über die Eigenschaften und Risiken der Stoffe zu informieren. Damit sich die Verbraucher einen Überblick über die Nanoprodukte auf dem Markt verschaffen können, ist ein entsprechendes öffentlich zugängliches Register nötig, in dem alle Nanoprodukte einschließlich Informationen zu den eingesetzten Nanomaterialien aufgelistet werden.

BUND-Positionspapier "Für einen verantwortungsvollen Umgang mit der Nanotechnologie" herunterladen