Widerspruch gegen Mastanlage: Angriff auf Grundrecht abwehren

Der BUND setzt sich für eine art- und umweltgerechte Tierhaltung ein. Er unterstützt seine Gruppen und Bürgerinitiativen im Widerstand gegen die Massentierhaltung.

Schweinemastanlage, Foto: © PeTA Deutschland e.V. / PIXELIO
Tierquälerei: Schweinemastanlage mit Spaltböden. © PeTA Deutschland e.V. / PIXELIO

Das Landratsamt Nordsachsen will den Widerstand vor Ort massiv schwächen. Es hat dem BUND-Landesverband Sachsen knapp 25.000 Euro in Rechnung gestellt – für dessen Widerspruch gegen eine Schweinemastanlage, dem nicht stattgegeben wurde. Der sächsische BUND musste die gewaltige Summe nun erst einmal auslegen, auch wenn eine inzwischen eingereichte Klage gegen den Kostenbescheid gute Aussichten hat.

Der BUND-Bundesverband gewährt seinem Landesverband einen Überbrückungskredit und unterstützt die Klage aus seinem Rechtshilfefonds. Der BUND-Arbeitskreis Recht begleitet die Klage und steht den Sachsen beratend zur Seite.

Der BUND appelliert: Helfen Sie mit, diesen Angriff auf unsere Grundrechte abzuwehren. Das Vorgehen des Landratsamtes darf keine Schule machen, denn derart unverhältnismäßige Kostenbescheide unterwandern das Recht auf Verbandsbeteiligung und damit den Rechtsstaat. Die Möglichkeiten, als Privatperson an Genehmigungsverfahren für Massentierhaltungen teilzunehmen, sind ohnehin schon schwach genug.

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Broschüre: Agrarreform statt Massentierhaltung

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