Kraftwerk Moorburg: BUND legt umfangreiche Klagebegründung beim Oberverwaltungsgericht vor

Nach umfassender Prüfung der Genehmigungsunterlagen hat der BUND Hamburg heute seine detaillierte Begründung der Klage gegen das umstrittene Kohlekraftwerk Moorburg beim Oberverwaltungsgericht (OVG) Hamburg eingereicht. Der Schriftsatz setzt sich insbesondere mit der Frage auseinander, ob die von der Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt (BSU) festgesetzten wasserrechtlichen Auflagen ausreichend sind und ob im Rahmen des Genehmigungsverfahrens die Vorgaben des Europäischen Naturschutzrechtes eingehalten wurden.

Nach Einschätzung des BUND hat der Kraftwerksbau gravierende Auswirkungen insbesondere auf die Fischpopulation der Elbe in den Europäischen Schutzgebieten oberhalb Hamburgs. Die von Vattenfall als Schadensminderungsmaßnahme geplante Fischtreppe am Wehr Geesthacht sei aber sowohl genehmigungsrechtlich umstritten als auch in ihrer Wirkung nicht ausreichend, um etwa die Bestände der Fischarten Fluss- und Meerneunauge zu sichern.

Der BUND beanstandet in seiner Klageschrift außerdem, dass die Auflagen der wasserrechtlichen Erlaubnis nicht ausreichen, um die Elbe konsequent vor den schädlichen Auswirkungen des Kraftwerksbetriebes zu schützen. Dies betrifft die Gesamtentnahmemenge an Kühlwasser aus der Süderelbe, die laut BUND nicht den internationalen Standards entspricht. Dazu kämen die enorme Wärmebelastung und die zusätzliche Sauerstoffzehrung, die die ohnehin regelmäßig in der Elbe auftretenden Fischsterben in den Sommermonaten künftig noch dramatischer ausfallen lassen werde.



Hamburger Rapper Jan Delay unterstützt BUND-Klage gegen Klimakiller

"Ich bitte alle, den BUND mit Spenden bei der Klage gegen die Genehmigung des Kohle- Kraftwerks Hamburg-Moorburg zu unterstützen. Niemand braucht diese Dreckschleuder!" Unterstützervideo abspielen...

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