Das CCS-Gesetz kann die vielen offenen Fragen nicht beantworten. Entscheidende Sicherheitsaspekte, etwa Standards zur Lagerstätten-Überwachung oder Maßnahmen bei Unfällen zum Schutz der Bevölkerung, sollen später in Verordnungen nachgereicht werden. Spezifische Gesundheitsgefahren, zum Beispiel durch den Einsatz krebserregender Chemikalien im CO2-Abscheideprozess, finden erst gar keine Berücksichtigung.
Bei einer solch riskanten Technologie ist die Frage der Verantwortung ein besonders wichtiger Aspekt: Wer haftet, wenn etwas schief geht? Auch hier wird im Gesetz im Zweifel zugunsten der Konzerne entschieden. Spätestens dreißig Jahre nach Ende der aktiven Einlagerung soll die Verantwortung für die Lager auf die Bundesländer, also auf die Allgemeinheit übergehen. Alle wesentlichen Risiken und potentiell enormen Kosten werden so vorschnell auf die Anwohner und die Steuerzahler abgewälzt.