Kein CO2 in die Erde pumpen – CCS-Gesetz stoppen!

Aktionsgrafik "CCS-Gesetz stoppen!", Quelle: istockphoto, Montage: Vasata Schröder Florenz

Der Protest war erfolgreich: Am 23. September hat der Bundesrat dem Gesetz zur Abscheidung und Speicherung von Kohlendioxid (CCS) nicht zugestimmt. Der BUND hat im Vorfeld der Entscheidung zu CCS informiert, demonstriert und mobilisiert. Mehr als 170.000 Protest-E-Mails wurden über unsere Online-Aktion an die MinisterpräsidentInnen der Länder versandt. 13.000 Unterschriften haben wir am 23. September vor dem Bundesrat überreicht.

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Hintergrundwissen zum CCS-Gesetz

Stempel "§ CCS", Hintergrund: Pilotanlage auf dem Gelände von Kraftwerk Schwarze Pumpe, Foto: CC BY SA SPBer/wikicommons

Was soll mit dem Gesetz geregelt werden?

Das Gesetz soll die "Demonstration und Anwendung von Technologien zur Abscheidung, zum Transport und zur dauerhaften Speicherung von Kohlendioxid" (Englisch: Carbon Capture and Storage, CCS) regeln. Mit der vorgelegten Regelung wird es den Betreibern von Kohlekraftwerken und theoretisch auch von Industrieanlagen ermöglicht, die noch im Entwicklungsstadium befindliche Technologie anzuwenden. Damit könnte das klimaschädliche Kohlendioxid zu etwa 80 Prozent aus dem Rauchgas der Kraftwerke abgeschieden werden. Dann müsste es dauerhaft, also für viele tausend Jahre, in unterirdische Lagerstätten wie ehemalige Gasvorkommen oder – vor allem – in tiefe, salzwasserführende Gesteinsschichten ("Saline Aquifere") verpresst werden. So würde weniger CO2 in die Atmosphäre gelangen, was Kohlekraftwerke in Zeiten des Klimawandels wieder salonfähig machen soll.

Was ist der politische Hintergrund?

Das deutsche CCS-Gesetz ist die Umsetzung der entsprechenden EU-Richtlinie von 2008. Die Richtlinie sollte bis 25. Juni 2011 von den Mitgliedsstaaten in nationales Recht umgesetzt werden. Die ersten europäischen Pilotanlagen, zu errichten bis 2015, erhalten Subventionen aus den Einnahmen aus dem Emissionshandel. In Deutschland will einzig der Energiekonzern Vattenfall im brandenburgischen Jänschwalde noch eine solche Anlage errichten – und drängt auf das Gesetz. Nach der EU-Richtlinie steht es den Mitgliedsstaaten allerdings frei, ob sie CO2-Lager auf ihrem Hoheitsgebiet zulassen oder nicht. In Deutschland soll es aber nach dem Willen der Bundesregierung CO2-Endlager geben.

Nachdem der erste Gesetzentwurf 2009 am starken Protest gegen CO2-Lager gescheitert war, gelobte die schwarz-gelbe Koalition nachzubessern und – unter anderem – CCS auf Demonstrationsanlagen zu beschränken.

Eine Klimaschutz-Technologie?

Die Erde, Bild: NASA/gemeinfrei

Mit CCS wird kein Gramm Kohlendioxid vermieden, die Technologie ist teuer, riskant und überflüssig. Durch den energieintensiven Prozess würde sogar deutlich mehr Kohle verfeuert und mehr CO2 produziert, um die gleiche Menge Strom zu erzeugen. Die unterirdische Endlagerung des Klimagases ist alles andere als sicher. CCS dient heute lediglich dazu. den Neubau von Kohlekraftwerken – trotz Klimawandel – zu legitimieren. Das aber behindert den ambitionierten Ausbau der erneuerbaren Energien, zu denen die unflexiblen, teuren CCS-Kohlekraftwerke strukturell nicht passen. Und wenn weiterhin auf Kohleverstromung gesetzt wird, auch mit CCS, verbleibt ein zu hoher Sockel an Emissionen, so dass die langfristigen Klimaziele (mindestens 80 Prozent weniger Treibhausgase bis 2050) nicht erreicht werden. Deshalb braucht es echten Klimaschutz, der Treibhausgase vermeidet. Und solche Technik steht schon heute zuverlässig und billiger zur Verfügung.

Nur ein Forschungsgesetz?

Reagenzgläser, Foto: Rolf van Melies / pixelio.de

Würde die Bundesregierung verantwortungsvoll mit den Risiken der Technologie umgehen, sollte sie sich am Beispiel Österreichs orientieren – und ein Gesetz zum Verbot der CO2-Endlagerung erlassen. Die vermeintliche Beschränkung auf Demonstrationsanlagen ist Augenwischerei. Tatsächlich sind bereits Projekte zur Verpressung von bis zu 3 Millionen Tonnen Kohlendioxid zulässig, insgesamt 8 Millionen Tonnen pro Jahr im Bundesgebiet. Zum Vergleich: am einzigen deutschen CO2-Forschungslager in Ketzin wurden innerhalb von drei Jahren rund 50.000 Tonnen vor allem lebensmittelreines CO2 verpresst. Zudem könnte laut Gesetz nach knapp zwei Jahren, die "Erprobungsphase" beendet sein und entschieden werden, in noch größere Anwendungen einzusteigen. Angesichts des geringen Kenntnisstandes zu CCS ein anmaßend kurzer Zeitraum.  Dabei ist der Regierung die "Forschung" zu CCS so wichtig, dass etwa zum Bau der Transportpipelines – und davon müsste es später einige Tausend Kilometer geben – die Enteignung von Grundstückseigentümern möglich sein soll.

Halten die Lagerstätten dicht?

Korken in einem Erdloch, Erdloch Foto: CC BY onecog2many/flickr, Korken Foto: CC BY SA Tullius/wikicommons, Montage: BUND

Das ist die für den Klimaschutz und die Sicherheit entscheidende Frage. Doch heute existieren keine Methoden, mit denen die Dichtheit eines Lagerkomplexes zuverlässig vorhergesagt werden kann; mit denen überwacht werden kann, ob Kohlendioxid (schleichend) entweicht und keine Erkenntnisse darüber, wie Leckagen im Gestein wieder geschlossen werden könnten. Wenn aber schon nur die Menge von 0,01 Prozent pro Jahr entweicht, wäre der angebliche Klimaschutzeffekt von CCS dahin.

Eine der Hauptgefahren der unterirdischen Lagerung sind Leckagen, also Austritte von CO2, und das Aufsteigen von verdrängten Salzwässern und giftigen Stoffen in höher gelegene Gesteinsschichten. Die möglicherweise existentiellen Folgen – wie eine Versalzung der Grundwassers im Umkreis von bis zu 100 Kilometern um die Lagerstätte – sind bis heute gar nicht näher untersucht. Dem aus Kohlekraftwerken abgeschiedenen CO2 wären zudem viele Tonnen Giftstoffe beigemischt, über deren Reaktion im Untergrund und Auswirkungen auf die Lagerdichtheit nur spekuliert werden kann. Tritt das Kohlendioxid eruptiv in großer Menge aus, kann auch Erstickungsgefahr für Menschen und Tiere nicht ausgeschlossen werden.

Wer haftet im Falle des Falles?

Hammer und Handschellen, Foto: Thorben Wengert  / pixelio.de

Das CCS-Gesetz kann die vielen offenen Fragen nicht beantworten. Entscheidende Sicherheitsaspekte, etwa Standards zur Lagerstätten-Überwachung oder Maßnahmen bei Unfällen zum Schutz der Bevölkerung, sollen später in Verordnungen nachgereicht werden. Spezifische Gesundheitsgefahren, zum Beispiel durch den Einsatz krebserregender Chemikalien im CO2-Abscheideprozess, finden erst gar keine Berücksichtigung.

Bei einer solch riskanten Technologie ist die Frage der Verantwortung ein besonders wichtiger Aspekt: Wer haftet, wenn etwas schief geht? Auch hier wird im Gesetz im Zweifel zugunsten der Konzerne entschieden. Spätestens dreißig Jahre nach Ende der aktiven Einlagerung soll die Verantwortung für die Lager auf die Bundesländer, also auf die Allgemeinheit übergehen. Alle wesentlichen Risiken und potentiell enormen Kosten werden so vorschnell auf die Anwohner und die Steuerzahler abgewälzt.

Können die Bundesländer CO2-Lager ausschließen?

Stop-Schild mit Deutschlandkarte, Schild: gemeinfrei, Karte:BUND

Die sogenannte Länderklausel des Gesetzes besagt, dass einzelne Bundesländer CO2-Lager für ihr Gebiet gesetzlich ausschließen können. Darauf haben vor allem für die Lagerung besonders geeigneten Länder wie Schleswig-Holstein und Niedersachsen gedrungen. Doch bringt ihnen die Klausel keine wirkliche Rechtssicherheit. Erstens hat die Länderklausel zunächst nur bis 2017 Bestand, weil dann das CCS-Gesetz insgesamt auf den Prüfstand kommt. Es erscheint heute wahrscheinlich, dass dann ein umfassendes CCS-Gesetz erlassen würde. In solch einem Gesetz ist die Länderklausel aus verfassungsrechtlichen Gründen voraussichtlich nicht mehr zu halten. Darauf beruhende Landesgesetze und CO2-Lager-Verbote wären dann rechtlich sehr angreifbar.

Zweitens müßte die CO2-Lagerung für jedes mögliche Gebiet in einem aufwändigen Abwägungsprozess gegen andere Nutzungen ausgeschlossen werden. Das macht jede Einzelentscheidung anfechtbar. Und obwohl die Küstenländer durch CO2-Endlager unter der Nordsee potentiell betroffen sind, hätten sie hier keine Entscheidungsmacht, da es sich hierbei um Bundesverantwortung handelt. Wenn die Bundesländer sicher gehen wollen, dass CO2-Endlagerung nicht stattfindet, müssen sie das Gesetz und die Technologie ganz ablehnen.

BUND-Fazit: CCS ist klimapolitisch äußerst fragwürdig, blockiert die Energiewende und gefährdet sogar die deutschen Klimaziele, weil sie als Scheinargument für eine Pro-Kohle-Strategie in der Energieversorgung dient. Die Subventionen, die bereits heute in Technologieentwicklung, Erkundung von Lagerstätten und bald auch Pilotanlagen fließen sollen, wären in echtem Klimaschutz, also der Vermeidung von Treibhausgasen, weitaus besser angelegt.