Kommerzieller Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen in Deutschland

Maisernte; Foto: www.photocase.com/bit.it

Alle in Deutschland angebauten gentechnisch veränderten Pflanzen müssen im Standortregister beim Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Verbraucherschutz (BVL) veröffentlicht werden. Der kommerzielle Anbau von Gentech-Pflanzen muss drei Monate und eine Freisetzung drei Werktage vor der Aussaat bekannt gegeben werden.


Anbau der Gentech-Kartoffel Amflora der BASF

Im März 2010 hat die EU-Kommission die gentechnisch veränderte Kartoffel Amflora für industrielle Anwendungen und als Futtermittel zugelassen. Im Jahr 2011 wurde die Kartoffel auf einem 2 Hektar großen Feld in Ausleben in Sachsen-Anhalt angebaut (siehe BVL-Standortregister).

Verbot des Gentech-Mais Mon 810

Seit April 2009 ist der Anbau des seit 1998 in der EU zuglassenen Gentech-Mais Mon 810 verboten.



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Forscher mit Reagenzglas, Foto: www.bilderbox.com

Die Studie belegt: Das Hauptinteresse an der Gentechnik kommt aus der agrochemischen Industrie. Die Heilsversprechen der Gentechnik-Konzerne sind unrealistisch.

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