Als Risikotechnologie unterliegt die Agro-Gentechnik einer Vielzahl gesetzlicher Bestimmungen und Regelungen. Ein Großteil wird auf Ebene der Europäischen Union vorgeschlagen, beraten und beschlossen.
In den europäischen Richtlinien bzw. Verordnungen sind die Bedingungen für die Prüfung und Zulassung gentechnisch veränderter Lebens- und Futtermittel für den Markt bzw. den Anbau festgelegt. Die wichtigste der europäischen Regelungen zur Agro-Gentechnik ist die EU-Freisetzungsrichtlinie. Nach ihrem Inkrafttreten im Jahr 2001 musste sie von den Mitgliedstaaten der EU in nationale Gesetze umgesetzt werden. Deshalb wurde das deutsche Gentechnikrecht in den letzten Jahren grundlegend überarbeitet.
Die Studie belegt: Das Hauptinteresse an der Gentechnik kommt aus der agrochemischen Industrie. Die Heilsversprechen der Gentechnik-Konzerne sind unrealistisch.