Freisetzungen gentechnisch veränderter Pflanzen sind in der EU genehmigungspflichtig. Zuständig für die Bearbeitung von Freisetzungsanträgen ist die im jeweiligen Mitgliedstaat zuständige nationale Behörde. In Deutschland übernimmt diese Aufgaben das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit.
Die ersten Freisetzungsversuche in der EU fanden 1991 statt. In den Jahren von 1995 bis 1998 wurden jährlich durchschnittlich 250 Freilandversuche durchgeführt. Seitdem nimmt die Zahl der offiziellen Freilandversuche stetig ab. Im Jahr 2008 wurden EU-weit 90 Freisetzungen gemeldet.