Freisetzungsversuche mit gentechnisch veränderten Pflanzen in der EU

Freisetzungen gentechnisch veränderter Pflanzen sind in der EU genehmigungspflichtig. Zuständig für die Bearbeitung von Freisetzungsanträgen ist die im jeweiligen Mitgliedstaat zuständige nationale Behörde. In Deutschland übernimmt diese Aufgaben das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit.

Die ersten Freisetzungsversuche in der EU fanden 1991 statt. In den Jahren von 1995 bis 1998 wurden jährlich durchschnittlich 250 Freilandversuche durchgeführt. Seitdem nimmt die Zahl der offiziellen Freilandversuche stetig ab. Im Jahr 2008 wurden EU-weit 90 Freisetzungen gemeldet.

Anzahl der Freisetzungsanträge von 1991 bis 2008 in der EU; Quelle: Joint Research Center (JRC), 5.6. 2009. Das JRC ist eine gemeinsame Forschungsstelle der Europäischen Kommission.
Anzahl der Freisetzungsanträge von 1991 bis 2008 in der EU; Quelle: Joint Research Center (JRC), 5.6. 2009. Das JRC ist eine gemeinsame Forschungsstelle der Europäischen Kommission.


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Forscher mit Reagenzglas, Foto: www.bilderbox.com

Die Studie belegt: Das Hauptinteresse an der Gentechnik kommt aus der agrochemischen Industrie. Die Heilsversprechen der Gentechnik-Konzerne sind unrealistisch.

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