In Deutschland müssen seit 2005 alle Flächen, auf denen gentechnisch veränderte Pflanzen wachsen, in das öffentliche Standortregister beim BVL eingetragen werden. Das gilt sowohl für den kommerziellen Anbau als auch für Freisetzungsvorhaben. Der Anbau von Gentech-Pflanzen muss drei Monate und eine Freisetzung drei Werktage vor der Aussaat bekanntgegeben werden. In Deutschland wird hauptsächlich Mais in Freisetzungen untersucht.
Freisetzungsversuche 2010
2011 fanden in Deutschand Freisetzungsversuche mit Kartoffeln, Mais, Zuckerrüben, Petunien und Sommerweizen statt. Untersucht werden folgende Merkmale:
Kartoffeln: Änderung des Stärkegehaltes für industrielle Zwecke, Pilzresistenz (Resistenzbildung gegen die Kraut- und Knollenfäule) kombiniert mit verändertem Stärkegehalt, Entwicklung abbaubarer Industriestärke für Verpackungen;
Mais: Herbizidtoleranz, Insektenresistenz meist in Kombination mit Herbizidtoleranz
Die Studie belegt: Das Hauptinteresse an der Gentechnik kommt aus der agrochemischen Industrie. Die Heilsversprechen der Gentechnik-Konzerne sind unrealistisch.