"Wir lassen zu, ihr dürft verbieten" – so lautete das Angebot der EU-Kommission vom Juli 2010. Danach sollten Mitgliedstaaten das Recht erhalten, selbst zu entscheiden, ob auf ihrem Territorium gentechnisch veränderte Pflanzen wachsen dürfen oder nicht. Nach dem Vorschlag der Kommission sollen Zulassungen weiter zentral auf EU-Ebene erfolgen, dann soll jedes Land ihren Anbau über eine sogenannte "Ausschlussklausel" verbieten dürfen. Der Kommission ging es dabei jedoch nicht darum, das Selbstbestimmungsrecht der Mitgliedsstaaten zu stärken, sondern den gentechnikkritischen Ländern den Wind aus den Segeln zu nehmen. Ihr Kalkül: Wenn Mitgliedsstaaten den Anbau aller oder bestimmter Gentech-Pflanzen auf ihrem gesamten Territorium oder in Teilen davon verbieten können, dann stellen sie sich in den EU-Gremien nicht länger quer, und sie verhängen nicht länger nationale Anbauverbote. Zulassungsverzögerungen und Anbauverbote sind der Albtraum einer jeden EU-Kommission. Denn zum einen sitzen ihnen Gentechnikfirmen wie Monsanto, BASF, Syngenta und Bayer im Nacken, zum anderen drängen Gentechnikländer wie die USA, Kanada und Argentinien auf eine weitere Öffnung des europäischen Marktes. Hinzu kommt, dass nationale Anbauverbote die Kompetenz der europäischen Zulassungsbehörden massiv in Zweifel ziehen.
Für die Mitgliedstaaten besonders gefährlich: Das Angebot der EU-Kommission bietet ihnen keinerlei Rechtssicherheit. Es benennt keine Gründe, mit denen sie ein nationales Verbot rechtfertigen können – und lässt sie so ins offene Messer rennen. Denkbar sind folgende Szenarien: Bauern, die keine Gentech-Pflanzen anbauen dürfen, sehen sich in ihrem Recht auf freie Berufswahl beeinträchtigt und verklagen ihre Regierung vor einem nationalen Gericht oder dem Europäischen Gerichtshof. Stellvertretend für die Gentechnik-Konzerne, die ihr Saatgut in bestimmten EU-Staaten nicht verkaufen können, strengen die USA ein WTO-Verfahren gegen diese Länder an.