Keine Gentechnik auf dem Acker – Spielräume für Mitgliedstaaten erweitern!

Bisherige Möglichkeiten, Gentechnikverbote auszusprechen, sind begrenzt

Zulassungen von Gentech-Pflanzen erfolgen zentral auf EU-Ebene. Weil die Mitgliedstaaten bei der Agro-Gentechnik heillos zerstritten sind, hat am Ende immer die EU-Kommission das letzte Wort. Es lautete stets: Zulassung. Eine Zulassung gilt ausnahmslos in allen EU-Ländern. Nur wenn ein Land neue wissenschaftliche Erkenntnisse ins Feld führt und dabei auf Umwelt- und Gesundheitsgefahren verweist, die im Zulassungsverfahren nicht oder nicht genügend berücksichtigt wurden, darf es ein nationales Anbauverbot verhängen. Auf dieser Basis haben sieben Länder den Gentech-Mais MON 810 von Monsanto verboten und drei Länder die Gentech-Kartoffel Amflora der BASF. Ein Anbauverbot gilt immer nur für die einzelne Pflanze, kann von der EU-Kommission jederzeit angefochten werden und ist zeitlich begrenzt.

Etwa zwanzig gentechnisch veränderte Pflanzen stehen auf EU-Ebene kurz vor der Anbauzulassung.

Unmoralisches Angebot der EU-Kommission an die Mitgliedstaaten

"Wir lassen zu, ihr dürft verbieten" – so lautete das Angebot der EU-Kommission vom Juli 2010. Danach sollten Mitgliedstaaten das Recht erhalten, selbst zu entscheiden, ob auf ihrem Territorium gentechnisch veränderte Pflanzen wachsen dürfen oder nicht. Nach dem Vorschlag der Kommission sollen Zulassungen weiter zentral auf EU-Ebene erfolgen, dann soll jedes Land ihren Anbau über eine sogenannte "Ausschlussklausel" verbieten dürfen. Der Kommission ging es dabei jedoch nicht darum, das Selbstbestimmungsrecht der Mitgliedsstaaten zu stärken, sondern den gentechnikkritischen Ländern den Wind aus den Segeln zu nehmen. Ihr Kalkül: Wenn Mitgliedsstaaten den Anbau aller oder bestimmter Gentech-Pflanzen auf ihrem gesamten Territorium oder in Teilen davon verbieten können, dann stellen sie sich in den EU-Gremien nicht länger quer, und sie verhängen nicht länger nationale Anbauverbote. Zulassungsverzögerungen und Anbauverbote sind der Albtraum einer jeden EU-Kommission. Denn zum einen sitzen ihnen Gentechnikfirmen wie Monsanto, BASF, Syngenta und Bayer im Nacken, zum anderen drängen Gentechnikländer wie die USA, Kanada und Argentinien auf eine weitere Öffnung des europäischen Marktes. Hinzu kommt, dass nationale Anbauverbote die Kompetenz der europäischen Zulassungsbehörden massiv in Zweifel ziehen.

Für die Mitgliedstaaten besonders gefährlich: Das Angebot der EU-Kommission bietet ihnen keinerlei Rechtssicherheit. Es benennt keine Gründe, mit denen sie ein nationales Verbot rechtfertigen können – und lässt sie so ins offene Messer rennen. Denkbar sind folgende Szenarien: Bauern, die keine Gentech-Pflanzen anbauen dürfen, sehen sich in ihrem Recht auf freie Berufswahl beeinträchtigt und verklagen ihre Regierung vor einem nationalen Gericht oder dem Europäischen Gerichtshof. Stellvertretend für die Gentechnik-Konzerne, die ihr Saatgut in bestimmten EU-Staaten nicht verkaufen können, strengen die USA ein WTO-Verfahren gegen diese Länder an.

Worüber stimmt das EU-Parlament am 6. Juli ab?

Das EU-Parlament stimmt über den Bericht des Umweltausschusses vom 20. 4. 2011 zum Vorschlag der EU-Kommission vom Juli 2010 ab, nach dem Mitgliedstaaten neue und bessere Möglichkeiten erhalten sollen, den Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen auf ihrem Hoheitsgebiet ganz oder teilweise zu verbieten.

Der Bericht des Umweltausschusses räumt die Schwächen des ursprünglichen Kommissionsentwurfs beiseite. Anders als die Kommission nennt er konkrete Verbotsgründe und schafft so ein solides rechtliches Fundament für die  Mitgliedstaaten. Zudem dringt er darauf, das geltende EU-Zulassungsverfahren für Gentech-Pflanzen zu verbessern. So sollen etwa langfristige Umweltauswirkungen erfasst werden, ebenso wie Effekte auf sogenannte Nichtzielorganismen und die ökologischen Folgen der Spritzmittel, mit denen herbizidresistente gentechnisch veränderte Pflanzen besprüht werden. Diese Forderungen hatte der EU-Umweltministerrat bereits im Dezember 2008 aufgestellt, ohne dass sie umgesetzt wurden.

Welche Verbotsgründe kann ein Nationalstaat anführen?

Gestützt auf den Umwelt-Artikel des Lissabon-Vertrags nennt der Umweltausschuss des Europaparlaments eine Reihe von Gründen, die Nationalstaaten anführen können, um ihre Äcker gentechnikfrei zu halten:

  • Sie können sich auf Umweltrisiken berufen – z. B. auf die Kreuzung gentechnisch veränderter Pflanzen mit heimischen Wild- und Kulturpflanzen und auf den Schutz ihrer Umwelt vor schädlichen landwirtschaftlichen Verfahren.  
  • Sie können sozioökonomische Folgen ins Feld führen – und zeigen, dass die Koexistenz einer Landwirtschaft mit und ohne Gentechnik nicht machbar oder nicht bezahlbar ist oder die Reinheit des Saatguts durch Gentech-Anbau gefährdet ist.
  • Sie können wissenschaftliche Unsicherheit geltend machen, also einen Anbau aufgrund fehlender oder widersprüchlicher Daten untersagen.

Wie weit reichen die Verbote?

Mitgliedstaaten können alle, bestimmte oder ganze Gruppen gentechnisch veränderter Pflanzen verbieten, entweder auf ihrem gesamten Hoheitsgebiet oder auch nur in Teilen davon. Also beispielsweise alle insektenresistenten Pflanzen oder alle herbizidresistenten Pflanzen von der Nordsee bis zu den Alpen. Oder aber nur in Gegenden mit klein strukturierter bäuerlicher Landwirtschaft, in denen viele gefährdete Schmetterlingsarten leben.

Das Europaparlament ist am Zug

Am 5. Juli entscheidet das Europaparlament, ob EU-Länder, die ihr Staatsgebiet gentechnikfrei halten wollen, dafür die notwendigen Mittel an die Hand bekommen: Gerichtsfeste Gründe für ein Gentech-Anbauverbot und damit Rechtssicherheit. Viel hängt dabei an Deutschland. Kein anderes EU-Land stellt mehr Abgeordnete. Gerade Konservative und Liberale haben sich immer wieder für die Agro-Gentechnik ausgesprochen, aber auch die Sozialdemokraten vertreten keine einheitliche Linie. Sagen Sie den deutschen Abgeordneten, dass Sie keine Gentechnik auf Europas Äckern wollen. Unterzeichnen Sie den Appell an die deutschen Fraktionsspitzen im Europaparlament.



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