Der BUND begrüßt das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zur Gentechnik. Saatgut, das mit für den Anbau nicht zugelassenen gentechnisch veränderten Organismen verunreinigt ist, darf nicht auf hiesigen Feldern wachsen. Wie bisher müssen Felder wieder umgepflügt werden, wenn sich erst nach dem Aussäen herausstellt, dass das Saatgut verunreinigt war.
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