REACH in der Praxis

Am 1. Juni 2007 ist REACH in Kraft getreten. Ist damit nun alles geregelt? Keineswegs! Denn nun kommt die eigentlich entscheidende Phase: REACH muss sich in der Praxis bewähren und zeigen, ob es geeignet ist, Umwelt und Verbraucher tatsächlich besser zu schützen.

Aufgrund der Vielzahl der Stoffe wird es noch bis 2018 dauern, bis alle Chemikalien, die unter REACH fallen, tatsächlich registriert sind. Damit gefährliche Stoffe möglichst schnell ersetzt werden, gibt es eine ständig zu erweiternde Kandidatenliste mit besonders besorgniserregenden Stoffen, die schließlich das Zulassungsverfahren durchlaufen müssen. Einige wenige Stoffe befinden sich aktuell im Zulassungsverfahren. Der aktuelle Stand kann jeweils auf den Internetseiten der ECHA eingesehen werden.

Europa-Parlament in Brüssel, Foto: wikipedia
Noch viel zu tun in Brüssel: Die Überarbeitung einzelner Teile von REACH ist schon geplant. Der BUND wird sich auch weiter einmischen.

Immer noch unklar ist, wie Nanomaterialien im Rahmen von REACH reguliert werden sollen. Hierzu arbeitet seit 2009 eine extra eingerichtete Arbeitsgruppe auf EU-Ebene, die Competent Authorities Subgroup Nano (CASGNano).

Weiterhin offene Fragen, Unklarheiten und Probleme im Zusammenhang mit REACH werden in den geplanten Überprüfungen und gegebenenfalls Überarbeitungen 2012 diskutiert. Diese Überarbeitungsprozesse sollen z.B. klären, ob die VerbraucherInnen weitergehende Rechte unter REACH bekommen sollen und ob hormonell wirksame Schadstoffe grundsätzlich ersetzt werden müssen. Der BUND wird sich dafür einsetzen, dass im Zuge der geplanten Überarbeitungen der Schutz von Umwelt und Gesundheit verbessert wird.

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Liste der problematischen Stoffe