Die Substanzen sind hoch giftig und können tödlich sein oder schwere akute und chronische Krankheiten hervorrufen. Gefährlich sind auch die Stoffe, die in das Hormonsystem eingreifen. Sie schädigen die Fortpflanzungsfähigkeit, das Immunsystem oder das Nervensystem. Sie wirken besonders während der Schwangerschaft auf das noch ungeborene Kind und gefährden damit auch die Nachkommen in der nächsten Generation.
Hormonell wirksame Substanzen, die auf der Liste der PIC-Konvention stehen, kommen auch in Deutschland noch zum Einsatz, z.B. das seit 2001 weltweit für Schiffsanstriche verbotene, aber in Kunststoffartikeln immer noch nachweisbare TBT.
Von der PIC-Konvention profitieren auch Mensch und Umwelt in den Industriestaaten: Mit der neuen europäischen Chemikalienverordnung REACH wird zwar der direkte Import gefährlicher Chemikalien nach Europa geregelt, als Bestandteil von Konsumartikeln werden sie jedoch nur ungenügend erfasst. Die PIC-Konvention kann die Lage verbessern. Denn je weniger giftige Substanzen in sog. Entwicklungsländer exportiert werden, desto weniger können sie über Importprodukte zurückfließen. Das gilt ebenso für Pestizide, die bei uns längst verboten sind, doch mit Importware immer wieder auf unseren Ladentheken landen.
Mehr zur Rotterdam-Konvention unter www.pic.int (in Englisch)