"Das dreckige Dutzend"

Am 17. Mai 2004 trat die UN-POPs-Konvention (auch Stockholm-Konvention) der Vereinten Nationen in Kraft. Sie verbietet weltweit den Einsatz einiger besonders giftiger Chemikalien, der sogenannten Persistant Organic Pollutants (POPs).

POP sind langlebige Substanzen, die im Körper von Mensch und Tier sowie in der Umwelt nicht abgebaut werden können. Daher reichern sie sich über die Lebenszeit in immer höheren Konzentrationen an. Sie werden außerdem über verschiedene Mechanismen weltweit verbreitet.

Mehr zu den Gefahren von POPs

In einem ersten Ansatz wurden in der POPs-Konvention die Herstellung und der Gebrauch von zwölf besonders gefährlichen Stoffen – daher auch offiziell als "dreckiges Dutzend" benannt – eingeschränkt bzw. verboten.

Zu diesem „dreckigen Dutzend“ gehören acht Pestizide wie DDT (Anwendung in der Landwirtschaft) sowie hochgiftige Dioxine und Furane (unerwünschte Nebenprodukte bei industriellen Produktions- und Verbrennungsprozessen), polychlorierte Biphenyle (PCB – Weichmacher) und Hexachlorbenzol (Einsatz z.B. in Holzschutzmitteln).

Mann beim Haare waschen, Foto: www.photocase.com
Seit dem 31.12.2007 sind Lindan-haltige Anti-Läuse-Mittel in Deutschland nicht mehr zugelassen.

In den Industrieländern waren Produktion und Gebrauch dieser Chemikalien bereits vorher verboten oder weitestgehend reguliert. Anders ist dies in Entwicklungsländern und in verschiedenen osteuropäischen Staaten, in denen diese Chemikalien noch weit verbreitet sind.

Gerade das hochproblematische DDT findet in Entwicklungsländern wieder verstärkt Anwendung, z.B. in der Landwirtschaft und der Malariabekämpfung. Dabei gibt es in beiden Anwendungsgebieten sicherere Alternativen.

Pestizidfreie Ansätze zur Malariabekämpfung werden jedoch in Weltmalariaberichten der Weltgesundheitsorganisation (WHO) nur schlagwortartig erwähnt, und sie werden bisher wenig gefördert. Die Studie "Umweltfreundliche Malariabekämpfung ohne DDT – Strategien und Erfolgsberichte" (PDF) von PAN Germany zeigt Ansätze einer vorsorgenden und pestizidarmen bzw. pestizidfreien Malariakontrolle unter anderem anhand von Länderbeispielen auf.

Besonders hervorzuheben ist, dass die Vereinbarung der POPs-Konvention eine Öffnungsklausel beinhaltet, durch die die Liste der besonders gefährlichen und zu verbietenden Chemikalien erweitert werden kann. Seit 2009 sind daher weitere Stoffe in die POPs Konvention aufgenommen worden: Alpha- und beta-HCH, Hexabrombiphenyl, Chlordecon, viele bromierte Flammschutzmittel, Lindan für die Bekämpfung von Kopfläusen und Krätze, Perfluoroctansulfate (PFOS) mit Ausnahmen für bestimmte Bereiche. (Quelle: http://www.umweltbundesamt.de/chemikalien/pops.htm)

Mehr zur POPs-Konvention auf  www.pops.int (in Englisch)

 



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Mehr zum "Dreckigen Dutzend" und zur POPs-Konvention auf  www.pops.int (in Englisch)

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