Das Hormongift Bisphenol A versteckt sich meist in Plastik, doch findet man auch in Produkten, in denen man es nicht vermutet: Der BUND hat die riskante Chemikalie in Getränkedosen von Sprite, Red Bull, Schöfferhofer, Faxe-Bier, Nescafé und weiteren Abfüllern nachgewiesen. Ein Labor fand in den Epoxidlacken der Innenbeschichtungen der Dosen zwischen 0,3 und 8,3 Mikrogramm Bisphenol A. Akute Gesundheitsschäden sind beim Trinken aus Dosen zwar nicht zu befürchten. Der Schadstoffgehalt trägt jedoch zur Gesamtbelastung des Menschen mit Bisphenol A bei. Denn auch andere Produkte enthalten die Chemikalie: Schnuller, Fläschchen, Getränkedosen, Zahnfüllungen, Thermopapier und viele mehr.
Schäden durch Bisphenol A
Bisphenol A wirkt ähnlich wie das weibliche Hormon Östrogen und hat in Tierversuchen schon in geringer Konzentration zu Organmissbildungen, Beeinträchtigungen der Gehirnentwicklung und Fruchtbarkeitsschäden geführt. Beim Menschen sind Zusammenhänge zwischen einer Bisphenol-A-Belastung mit Herz- und Kreislauferkrankungen, Sexualstörungen sowie Diabetes festgestellt worden. In Kanada und einigen Staaten der USA ist der Bisphenol-A-haltige Kunststoff Polycarbonat für die Herstellung von Babyflaschen bereits verboten. Anschauliche Beispiele und mehr Informationen über Bisphenol A gibt es auch im Kinofilm "Plastic Planet" von Werner Boote, der als DVD im Handel erhältlich ist.
Schadstoffe auch in Tapeten, Spielzeug und Haushaltsprodukten
Neben Bisphenol A gibt es auch viele weitere hormonell wirksame Stoffe in Gebrauchsgegenständen. Problematisch sind z. B. Weichmacher in PVC-Produkten wie Bodenbelägen, Tapeten oder Spielzeug. Während des Gebrauchs können sie sich herauslösen und dann in die Umwelt und den menschlichen Körper gelangen.
Hersteller und Politik müssen handeln
Der BUND setzt sich dafür ein, dass hormonell wirksame Schadstoffe in Alltagsgegenständen verboten werden – doch solange dies nicht geschieht, dürfen Hersteller und Handel keine belasteten Produkte mehr auf den Markt bringen. Anbieter von Alltagsprodukten sind gesetzlich verpflichtet, VerbraucherInnen auf Anfrage über gefährliche Substanzen in ihren Waren zu informieren. Die Firmen müssen die Anfragen innerhalb von 45 Tagen kostenlos beantworten. Dadurch können VerbraucherInnen erfahren, ob ein Produkt gefährliche Stoffe enthält und sich gezielt für oder gegen einen Kauf entscheiden. Der BUND stellt dafür einen Musterbrief zur Verfügung.
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