Clothianidin ist ein relativ neues Insektizid aus der Gruppe der Neonicotinoide. Es soll die Pflanze gegen Maiswurzelbohrer, Frittfliege und Drahtwurm schützen. Neonicotinoide sind synthetisch hergestellte Nikotinverbindungen, die als Kontakt- und Fraßgifte auf das Nervensystem wirken. Der Wirkstoff wurde insbesondere für den Einsatz als Saatgutbehandlungsmittel ("Beizmittel") entwickelt.
Verbot, Wiederzulassung und "Deutsches Bienenmonitoring"
Unmittelbar nach dem Bienen-Massensterben am Oberrhein 2008 wurde das Pestizid Clothianidin zunächst verboten, ein Jahr später allerdings nach Bayer-Untersuchungen zu seiner angeblichen Unbedenklichkeit wieder zugelassen.
Schon seit 2004 versucht eine Langzeituntersuchung unter dem Titel "Deutsches Bienenmonitoring" die Ursachen des Bienensterbens zu ergründen. In dieser Studie wird allerdings der Fall von 2008 nicht berücksichtigt, Pestizide spielen laut Abschlussbericht keine Rolle beim Bienensterben. Das könnte damit zusammenhängen, dass das Bienenmonitoring zur Hälfte von der chemischen Industrie (BASF, Bayer und Syngenta) finanziert wurde, die genau die Pestizide herstellt, die im Verdacht stehen, die Bienen zu schädigen.
Die Industrievertreter saßen bis 2010 im Projektrat, der den Einfluss der Pestizide untersuchen soll und stellen ihre Labore für die Auswertung zur Verfügung. In einer von BUND und Nabu veröffentlichten Studie wird das Deutsche Bienenmonitoring von zwei unabhängigen Wissenschaftlern scharf kritisiert.
Der britische Imkerverband hatte sich bis vor kurzem sein Stillhalten gegenüber der Pestizidindustrie gar direkt von dieser bezahlen lassen – mit mageren 17.500 Pfund pro Jahr. Doch inzwischen wird ein Neonicotinoide-Verbot bereits im britischen Parlament diskutiert.
Das Bienensterben zeigt auch, dass der Einsatz giftiger Pestizide nicht zuverlässig kontrolliert werden kann. Technische Mängel oder Anwendungsfehler der Landwirte können zu anderen Belastungssituationen führen als in einem Zulassungsverfahren angenommen. Der BUND fordert daher ein Verfahren unter realistischen Umweltbedingungen. Für Menschen und Umwelt gefährliche Pestizide dürfen grundsätzlich keine Zulassung erhalten.