Bisherige Erfahrungen bei Fragen an Unternehmen

Nach unseren Erfahrungen wissen die meisten Unternehmen durchaus über Ihre Verpflichtung Bescheid, Ihnen innerhalb von 45 Tagen Auskunft über gefährliche Chemikalien in ihren Produkten geben zu müssen. Allerdings gilt dies leider noch längst nicht für alle Anbieter. Manche versuchen auch, Sie mit pauschalen Antworten abzuwimmeln.

  • Häufig werden Standardantworten verschickt, die von Wirtschaftsverbänden vorformuliert wurden. Manchmal ist fraglich, ob die Antworten der Wahrheit entsprechen. Ideal wäre in solchen Fällen eine Überprüfung der Aussagen durch ein Labor. Dies wird für Privatpersonen kaum möglich sein. Der BUND wird jedoch klären, ob die Antworten realistisch sind und ggf. nachhaken. Daher ist es wichtig, dass Sie uns Ihre Antworten schicken.
  • Einige Unternehmen versuchen einer klaren Antwort aus dem Weg zu gehen. Zum Beispiel kommt es vor, dass Unternehmen überhaupt nicht darauf eingehen, ob das angefragte Produkt besonders gefährliche Stoffe enthält, sondern stattdessen schreiben, dass man sich stets an Gesetze halte und die Materialien mit großer Sorgfalt auswähle. Damit sollten Sie sich nicht abspeisen lassen. Sie haben ein gesetzlich festgeschriebenes Recht auf eine sachgerechte Antwort. Die Firma muss Ihnen mitteilen, ob ein besonders besorgniserregender Stoff enthalten ist und falls ja, wie dieser heißt. Bestehen Sie auf diesem Recht und hacken Sie noch einmal nach. Schreiben Sie uns von Ihren Erfahrungen, falls Sie auch dann keine sachgerechte Antwort erhalten. Wir sammeln die Verstöße und leiten Sie an die zuständigen Behörden weiter.
  • Viele Unternehmen versäumen es, Anfragen innerhalb von 45 Tagen zu beantworten, wie es das Gesetz vorsieht. Erinnern Sie in solchen Fällen an Ihr Recht auf eine fristgerechte Antwort. Da die gesetzliche Frist schon abgelaufen ist, können Sie eine neue Frist setzen, z.B. 14 Tage. Sollten Sie auch dann keine sachgerechte Antwort erhalten, ist das ein Rechtsverstoß. Informieren sie uns darüber.
  • Manche Unternehmen antworten mit Formulierungen, die durchblicken lassen, dass die Anfrage nicht richtig verstanden wurde. Zum Beispiel schreiben einige Firmen "wir können Ihnen versichern, dass keine Chemikalien enthalten sind" – das ist in aller Regel Unfug, denn bei fast jedem Produkt (Ausnahme: unbehandelte Naturprodukte) werden synthetische Chemikalien zur Herstellung benötigt.  Die entscheidende Frage ist, ob diese als besonders gefährlich gelten müssen. Andere Firmen schreiben: "das Produkt wurde in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Bestimmungen inklusive der REACH Verordnung hergestellt".  Die Aussage bedeutet aber leider keineswegs, dass keine gefährlichen Stoffe enthaltenen sind. Bitten Sie das Unternehmen daher, sich im eigenen Interesse über REACH zu informieren und erinnern Sie an ihr gesetzliches Auskunftsrecht. Sollten Sie daraufhin immer noch keine sachgerechte Antwort bekommen, melden Sie uns den Fall.
  • Einige Händler versuchen ihre Verpflichtung zu umgehen und Sie auf den Hersteller des Produktes zu verweisen. Sie können zwar auch direkt beim Hersteller anfragen, die Händler sind aber ebenfalls rechtlich verpflichtet Auskunft zu geben. Erinnern Sie sie daran. Dazu können Sie die das  BUND-Faltblatt "Wie viel Chemie kaufen wir Euch ab? Jetzt haben Sie ein Recht auf Antworten – kostenlos" weitergeben oder sie verweisen auf unsere Website www.bund.net/gift-stoppen. Schreiben Sie Ihrem Händler auch, dass sie erwarten, dass er sich über die von ihm angebotenen Produkte informiert und solche, die gefährliche Stoffe enthalten, aus dem Sortiment nimmt. Letztlich sollte das auch im Eigeninteresse des Händlers sein, schließlich erwarten die Kunden sichere Produkte.
  • Manche Händler versuchen Anfragen aus dem Weg zu gehen, in dem sie auf ein ähnliches Produkt aus anderen Materialien verweisen, das dann in jedem Fall frei von gefährlichen Chemikalien sein soll. Dies ist natürlich nicht der Sinn der Sache. Schließlich hatten Sie nach einem bestimmten Produkt gefragt. Außerdem dient das Auskunftsrecht auch dazu, Händler und Hersteller für gefährliche Inhaltsstoffe in Produkten zu sensibilisieren, damit sie diese durch sicherere Chemikalien ersetzen. Bitten Sie den Händler daher, sich beim Hersteller schlau zu machen und erklären Sie, dass es auch in seinem Interesse ist, zu wissen, ob gefährliche Chemikalien in den Produkten stecken.

An dieser Stelle konnten wir nur einige Erfahrungen, die wir gemacht haben, beispielhaft aufführen.