Anbieter von Alltagsprodukten sind gesetzlich verpflichtet, VerbraucherInnen auf Anfrage über gefährliche Substanzen in ihren Waren zu informieren. Die Firmen müssen die Anfragen innerhalb von 45 Tagen kostenlos beantworten. Dadurch können VerbraucherInnen erfahren, ob ein Produkt gefährliche Stoffe enthält und sich gezielt für oder gegen einen Kauf entscheiden.
Das Auskunftsrecht ist Bestandteil des europaweiten Gesetzes zur Regulierung von Chemikalien REACH (Registrierung, Evaluierung und Authorisierung von Chemikalien). Durch REACH werden erstmals systematisch Informationen über die am häufigsten eingesetzten Chemikalien und ihre Auswirkungen auf Mensch und Umwelt gesammelt. So sollen gefährliche Stoffe schneller erkannt und reguliert werden.
Doch REACH bringt noch mehr Vorteile: die als besonders gefährlich gelisteten Stoffe dürfen nach einer Übergangsfrist nur noch mit einer Sondergenehmigung weiter vermarktet werden.
Laut REACH gelten Chemikalien als besonders gefährlich, wenn sie:
- Krebs verursachen
- das Erbgut schädigen
- die Fruchtbarkeit einschränken oder den Fötus schädigen
- nicht im Körper abgebaut werden, sich dort über einen längeren Zeitraum ansammeln und/oder giftig sind
- ähnlich schädlich sind wie die oben aufgeführten, zum Beispiel, wenn sie in das Hormonsystem eingreifen können.
Das gesetzliche Recht auf Auskunft ist sehr erfreulich, hat allerdings einen kleinen Haken: Es gilt nur für diejenigen Chemikalien, die auf der offiziellen Liste der Europäischen Union für besonders gefährliche Substanzen stehen. Bisher sind dies nur etwa knapp 50 Stoffe.
Das ist viel zu wenig, denn Schätzungen der Europäischen Union gehen davon aus, dass etwa 2.500 Chemikalien als besonders gefährlich eingestuft werden müssen.
Immerhin: einige besonders problematische Stoffe, wie zum Beispiel drei weit verbreitete Weichmacher und ein Bromflammschutzmittel wurden schon in die Liste aufgenommen. Zudem soll die Liste regelmäßig erweitert werden, so dass das Auskunftsrecht schon bald für mehr Stoffe gelten könnte. Dabei kommt den Regierungen der europäischen Mitgliedsländer eine besondere Bedeutung zu, denn sie können weitere Stoffe für die Liste benennen.