Das im Jahr 2003 beschlossene Übereinkommen der Europäischen Union, den Verlust der biologischen Vielfalt bis 2010 zu stoppen, wird nicht zu verwirklichen sein. Deutschland hat ebenso wie die restlichen EU-Staaten zu wenige Anstrengungen unternommen, das sogenannte 2010-Ziel zu erreichen.
In der im Jahr 2007 verabschiedeten Nationalen Biodiversitätsstrategie zur biologischen Vielfalt geht es gleichermaßen um den Schutz, die nachhaltige Nutzung sowie soziale Aspekte der Erhaltung der biologischen Vielfalt. Das entspricht dem Leitprinzip der Nachhaltigkeit und auch den drei Säulen des UN-Übereinkommens über die biologische Vielfalt (CBD). Dennoch stehen die Visionen und Ziele der Nationalen Biodiversitätsstrategie in keinem Verhältnis zu den tatsächlich anstehenden Aufgaben des Naturschutzes in Deutschland und weltweit.