Je nach Umsetzungsstand der Maßnahmen zur Erhaltung der biologischen Vielfalt in den einzelnen Ländern vergaben die Verbände entsprechend einem Ampel-Modell verschiedene Farben. Brandenburg, Nordrhein-Westfalen, Saarland und Sachsen wurden mit "Gelb" bewertet. Die im Schlussfeld liegenden Länder Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein, Sachsen-Anhalt und Thüringen erhielten nur ein "Rot". Kein Bundesland erreichte auch nur die Hälfte der maximal möglichen Bewertungspunkte. Bewertet wurde unter anderem der Anteil der in jedem Bundesland ausgewiesenen Wildnis- und Naturschutzgebietsflächen, die Fläche zukünftiger Urwäler und die Gebiete, die durch die Europäische Flora-Fauna-Habitat-(FFH)-Richtlinie geschützt sind. In die Bewertung einbezogen wurde auch die Anzahl der fertig gestellten Managementpläne für die Schutzgebiete. Außerdem wurden der Anteil der Flächen mit ökologischem Landbau und der Einsatz von Geldern für Agrarumweltmaßnahmen aus dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raumes bewertet.