Um den Strom zum Verbraucher zu bringen, sollen Stromtrassen zügig ausgebaut werden. Im Fokus stehen die Höchstspannungsnetze – sogenannte Stromautobahnen. Um das Verfahren zu beschleunigen, soll die Bundesnetzagentur bei Leitungen von grenzüberschreitender oder länderübergreifender Bedeutung die Raumverträglichkeit prüfen und in bestimmten Fällen auch die Planfeststellung übernehmen. Die Bundesländer behalten ein Mitspracherecht. Leitungen auf der 110 kV-Ebene sollen in der Regel unterirdisch verlegt werden, wenn die Kosten dafür nicht das 2,75-fache der Freileitungskosten übersteigen. Auch in diesem Gesetz konnte sich der BUND mit seiner Forderung nach Einführung der Strategischen Umweltprüfung durchsetzen.
BUND-Kritik: Das Gesetz kann zu einer besseren Planung von Stromleitungen führen, leider gibt es auch die Option, dass die Anforderungen an den Naturschutz deutlich reduziert werden können. Entscheidend für einen sinnvollen und auch in der Bevölkerung akzeptierten Ausbau der Stromnetze wird sein, dass nachvollziehbar gemacht wird, dass der Ausbau nur dem Umstieg auf die Erneuerbaren Energien dient und das allen getan wird, um den Netzausbau zu reduzieren.
BUND-Forderungen: Priorität für die Senkung des Stromverbrauchs und den dezentralen Ausbau der erneuerbaren Energien.