Die Bundstiftung – So sind Sie dabei:

Errichten Sie eine Unterstiftung:

Sie können eine Unterstiftung ins Leben rufen, die unter dem Dach der BUNDstiftung agiert. Dabei handelt es sich um eine sogenannte unselbständige Stiftung, oft wird auch von einer Treuhandstiftung gesprochen. Für Sie sicherlich interessant: Bei der Unterstiftung haben Sie Einfluss auf den Zweck der Stiftung und die Namensgebung. Um innerhalb der Unterstiftung Aktivitäten entfalten zu können und in einem angemessenen Verhältnis von Verwaltungsaufwand und Erträgen zu agieren, ist ein Startkapital von 200.000 Euro ein geeigneter Augangspunkt. Es gilt auch hier: Das zugrunde gelegte Kapital wird nicht angegriffen, sondern sicher und wertbeständig angelegt. Die Erträge wirken im Natur- und Umweltschutz. Das macht Ihr Engagement nachhaltig und zielorientiert.

Gründen Sie einen Stifterfond:

Bei einem Stifterfonds handelt es sich um ein vom Stifter für einen bestimmten Zweck zur Verfügung gestelltes Vermögen. Das Kapital bleibt unberührt, allein die Erträge des Stifterfonds werden diesem bestimmten Zweck zugeführt. Auch diese Form der Hilfe wirkt somit langfristig. Darüber hinaus erfüllen Stifterfonds nicht nur den Willen ihres Stifters, sie können auch seinen Namen tragen und sind damit ein sichtbares Zeichen seines Engagements. Damit die Erträge wirksam werden, empfehlen wir ein Startkapital von 30.000 Euro.

Geben Sie eine Zustiftung:

Mit einer Zustiftung – die einmalig, mehrfach oder dauerhaft erfolgen kann – vergrößern Sie den Kapitalstock der BUNDstiftung. Somit werden auch die Erträge erhöht, welche die Grundlage des nachhaltigen Helfens darstellen. Mit einer Zustiftung entscheiden Sie sich dafür, langfristig zu helfen. Zustiftungen können aus Bargeld, Immobilien, Grundstücken oder Liegenschaften bestehen.

Vererben Sie an die BUNDStiftung:

Sie können in Ihrem Testament festlegen, die BUNDstiftung zu unterstützen. Sie können Ihr Vermögen – oder ein Teil Ihres Vermögens – in den Kapitalstock der BUNDstiftung einbringen. Dabei stehen Ihnen verschiedene Möglichkeiten zur Verfügung, wie Ihr Vermögen innerhalb der BUNDstiftung wirkt. Alle drei hier aufgeführten Optionen kommen in Frage.

Spenden Sie an die BUNDStiftung;

Jede Unterstützung von Ihnen ist hilfreich und wichtig. Gern können Sie auch an die BUNDstiftung spenden und somit zeitnah und direkt helfen, die Projekte der BUNDstiftung zu unterstützen.

Bitte wenden Sie sich mit Ihren Fragen und Anregungen jederzeit an Ihre Ansprechpartnerin. Gern vermitteln wir Ihnen auch eine Beratung bei einem Fachanwalt für Erbrecht.

Landschaft mit See, Foto: www.pixelio.de/ P.Kretschmer

Mehr Informationen über die BUNDstiftung

Bankverbindung der BUNDstiftung

Kontonr. 8282200, Bank für Sozialwirtschaft, BLZ 370 20 500



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