Landesverband Rheinland-Pfalz

B50n / Hochmoselübergang- Ausgang des Verfahrens ist nach wie vor offen

MAINZ. Gestern wurde bekannt, dass die Klage des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) Landesverband Rheinland-Pfalz e. V. gegen den Hochmoselübergang vom Oberverwaltungsgericht (OVG) abgewiesen worden ist. Die Begründung liegt noch nicht vor. „Der BUND ist befremdet darüber, dass das Gericht die Revision beim Bundesverwaltungsgericht nicht zugelassen hat. Dagegen werden wir uns mit aller Kraft weiter wehren“, so kommentiert BUND-Landesvorsitzender Dr. Bernhard Braun die Bekanntgabe des Urteilstenors. Das Urteil kann mit einer Nichtzulassungsbeschwerde angefochten werden, über die das Bundesverwaltungsgericht entscheidet.


Der BUND Rheinland-Pfalz hatte bei der zweitägigen Verhandlung vor dem OVG gravierende Planungsfehler aufgedeckt. Wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Fragestellungen wurden Vorlagefragen für den Europäischen Gerichtshof und mehrere Beweisanträge formuliert. Der BUND sieht es als einen Verfahrensfehler an, dass sich das OVG nicht mehr weiter mit diesen Fragen beschäftigt. Das Bundesverwaltungsgericht müsse nun prüfen, ob die Vorträge des BUND mit gebührendem Gewicht in der Entscheidung berücksichtigt worden sind.
Der BUND dankt seinem Prozessbevollmächtigten, Peter Dyx, seinem Gutachter Dr. Matthias Schreiber und den vielen ehrenamtlichen Mitarbeiter für die geleistete Arbeit.

Für Rückfragen:
Dr. B. Braun 0621 5294080 bzw. 0177 4638793
Dr. E. Manz 06131 231973



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