Gesetz zur Regelung von Genehmigungsverfahren
Das Bundesinnenministerium hat einen Entwurf zum "Gesetz zur Vereinheitlichung und Beschleunigung von Planfeststellungsverfahren" (PlVereinhG) vorgelegt, der demnächst im Kabinett beschlossen werden soll. Der Entwurf führt eine Reihe von Gesetzen fort, die seit der Wiedervereinigung und den darauf folgenden Planungen für bundesweite Infrastrukturprojekte von allen Länderregierungen erlassen wurden. Das Gesetz soll Genehmigungsverfahren regeln, die unter Bundeshoheit durchgeführt werden. Es wird Nachfolgegesetze in den Ländern auslösen, die sich daran anpassen werden. Derzeit geht es um Genehmigungen von neuen Bergbauvorhaben, Autobahnen, Bundesstraßen, Flussausbauten, neuen Kanälen, Bahnstrecken auf Bundesebene.
Problem: Erörterungstermin nur fakultativ
Die zentrale Verschlechterung dieses Gesetzesentwurfes besteht darin, dass der Erörterungstermin nur noch nach Ermessen der Genehmigungsbehörde durchgeführt werden soll ("Fakultativstellung des Erörterungstermin"). Der Erörterungstermin ist aber im Rahmen von vielen Genehmigungsverfahren der einzige Termin, bei dem die betroffenen Bürger direkt mit der Genehmigungsbehörde und dem Antragsteller für das Projekt fachlich diskutieren können. In den letzten Jahren wurde diese Fakultativstellung bereits in bestimmten Einzelgesetzen erlassen. Mit dem neuen Gesetz würde diese quasi Abschaffung des direkten Bürgerkontaktes zum Standard für alle Verfahren erklärt.
Die Geisteshaltung des Innenministeriums wird in der Gesetzesbegründung deutlich: Wenn man es mit einer großen Anzahl von Einwendungen zu tun habe, der Termin nicht zur Befriedung beitragen könne, die Bürger den Termin mit Befangenheitsanträgen stören oder aus sachfremden Erwägungen das Vorhaben kategorisch abgelehnt wird, sollten die Bürger doch direkt das Gerichtsverfahren wählen. Mit solchen Konstellationen will man sich offenbar nicht auseinandersetzen.
Konsequenz: Bürgerbeteiligung wird ausgehebelt
Die Konsequenz wäre, dass vermutlich gerade bei konfliktträchtigen Projekten keine Diskussion mehr zwischen Genehmigungsbehörde und betroffenen Bürgern stattfinden würde. Die Bürger könnten sich nur noch schriftlich äußern oder in allgemeinen Protestveranstaltungen ohne den Austausch im Genehmigungsverfahren. Wenn die Genehmigungsbehörde trotz der schriftlichen Einwendungen der Bürger oder von anerkannten Verbänden das Vorhaben genehmigt, bliebe dann nur noch der Weg, dagegen mit hohem Kostenaufwand vor Gericht zu klagen.
Dies wäre dann Standard bei allen Genehmigungsverfahren des Bundes. Die Länder würden diesen Stand vermutlich oft in eigene Gesetze einbauen und damit auch die Bürgerbeteiligung in Länderhoheit weiter schwächen.
BUND: 5-Punkte-Programm für mehr Bürgerbeteiligung
Der BUND hat ein Fünf-Punkte-Programm vorgelegt, das eine deutliche Stärkung der Bürgerbeteiligung bei allen Genehmigungsverfahren und eine Beteiligung der Bürger "auf Augenhöhe" mit der Genehmigungsbehörde einfordert. Damit verbunden wäre auch eine Effektivierung des Erörterungstermins. Im Kern geht es dabei um Folgendes:
- Offene Erörterung eines neuen Vorhabens mit den Bürgern bereits am Anfang einer Planung, eine offene Alternativenprüfung (z.B. Kopfbahnhof versus Tiefbahnhof) sowie beklagbare Entscheidung zu dieser Alternativenprüfung. Damit würden das spätere Verfahren und der offizielle Erörterungstermin von dieser eher grundsätzlichen Alternativendebatte entlastet.
- Beibehaltung des Erörterungstermins, bessere und kontinuierliche Information der Öffentlichkeit und der Verbände. Außerdem volles Klagerecht für die Verbände auf der Grundlage aller Umweltgesetze und nicht nur solcher mit „drittschützender Wirkung“.
- Abschaffung der "Präklusion": Derzeit können Verbände nur gegen Genehmigungen klagen, wenn sie den Klagegrund in Stellungnahmen vorher ausführlich dargestellt haben.
- Sicherstellung eines "neutralen Genehmigungsverfahrens": Bisher sind die Genehmigungsbehörden meistens nicht neutral: Sie stehen zu oft auf der Seite der Vorhabensträger und suchen Wege, wie man die Vorhaben gegen den Widerstand der Bürger oder gegen Kritik von Kommunen oder Umweltfachbehörden durchsetzen kann. Daher fordert der BUND hier einen Ombudsmann, der die Neutralität des Verfahrens sicherstellen soll.
- Der BUND schlägt die Einführung eines verbindlichen Volks- und Bürgerentscheids auf Bundes-, Landes- und kommunaler Ebene vor.
Keine Alternativen zu mehr Bürgerbeteiligung
Zum Ausbau der Bürgerbeteiligung gibt es keine Alternativen. In vielen Genehmigungsverfahren der letzten Jahre wurde deutlich: Die Kompetenz der Bürger und Anwohner ist wichtig und hat zu echten Verbesserungen der Planungen geführt.
Obwohl die Bürgerechte seit 1991 immer weiter geschwächt wurden, ist heute festzustellen, dass besonders strittige Projekte (Stuttgart 21, Stromtrassen, Kohlekraftwerke etc.) gegen den Willen der Bevölkerung politisch nicht durchsetzbar sind. Wir brauchen wir ein Stärkung der Bürgerbeteiligung, um die Menschen auf "Augenhöhe" am Verfahren zu beteiligen. Nur unter dieser Bedingung kann der Staat am Ende von Genehmigungsverfahren Akzeptanz der Bürger für seine Entscheidungen erwarten.
Mehr Informationen
- BUND-Kampagne: Mehr Bürgerbeteiligung
Kontakt
Olaf Bandt, BUND-Direktor Politik und Kommunikation, 0 30 / 2 75 86-40, Olaf.Bandt@bund.net