29. Juli 2009

Sonnencremes mit Nanopartikeln, ein ungeklärtes Risiko

Kategorie: Körperpflege, Haushalt und Sparen, Kinder

Natürlichen Sonnenschutz garantiert
ohne Nanopartikel gibt's im BUNDladen.

Neueste Studien weisen auf die Gefährlichkeit von Nanopartikeln für Föten und Kleinkinder hin. Beispielsweise können Titandioxid-Partikel das Erbgut schädigen und neurologische Störungen verursachen. Die winzigen Teilchen in einer Größe von wenigen Nanometern (Millionstel Millimeter) werden zunehmend in Reinigungsmitteln und für wasserabweisende Oberflächenbeschichtungen, aber auch in Kosmetika eingesetzt. Schon heute enthalten viele Sonnenschutzcremes Nanomaterialien aus Titandioxid oder Zinkoxid. Die winzigen Teilchen fungieren als physikalischer Sonnenschutz – sie reflektieren wie Milliarden kleinster Spiegel das Sonnenlicht. Zudem lassen sich mit Hilfe von Nanopartikeln transparente Sonnenschutzcremes mit besonders hohen Lichtschutzfaktoren herstellen.

Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) warnt vor solchen Produkten. Die Risiken der Nanopartikel seien weitgehend ungeklärt, zudem gebe es derzeit auch noch keine Kennzeichnungspflicht. Der Umweltverband empfiehlt, beim Einkauf oder auf den Internetseiten der Hersteller Informationen darüber einzuholen, ob in den von ihnen angebotenen Produkten Nanopartikel enthalten sind.

Eltern können ihre Kinder außer mit Sonnencremes auch anders wirksam vor der Sonne schützen: Sonnenschirme, Hemdchen und Mützchen aus Baumwolle bieten weitgehend Schutz vor Sonnenbränden. Länger als eine Viertelstunde im Wasser zu sein oder zu langes Spielen in der prallen Sonne am Strand ist ebenfalls zu vermeiden. Bei starker Sonneneinstrahlung besteht die Gefahr, dass Kleinkinder spätere Hautschäden oder gar Hautkrebs davontragen können.

Der BUND informiert in seiner Broschüre "Nanotechnologie im Alltag" über die Risiken von Nanopartikeln.  

Die BUND-Ökotipps sind kostenlos zum Abdruck freigegeben. Der BUND muss als Quelle erkennbar sein. Sie erscheinen in der Regel dienstags.

Berlin, den 29. Juli 2009




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