9. Dezember 2008

Wiedereinführung der Pendlerpauschale ist ökologisch fatal und sozial ungerecht. Besser wäre Pendlerzulage

Berlin: Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) bedauert das heutige Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Pendlerpauschale, das voraussichtlich ihre Wiedereinführung ab dem ersten Entfernungskilometer, aber eventuell in geringerer Höhe, zur Folge haben wird. Das Gericht habe weder die ökologischen noch die finanziellen Auswirkungen einer solchen Entscheidung berücksichtigt. Falls es nun zur Wiedereinführung der alten Pendlerpauschale komme, kurbele dies nicht nur den Flächenverbrauch an. Sozial ungerecht sei außerdem, dass das Finanzamt Besserverdienern pro Entfernungskilometer rund das Dreifache erstatte als Geringverdienern. Letztere gingen oft sogar leer aus, wenn sie aufgrund eines zu geringen Jahreseinkommens nicht steuerpflichtig seien.

„Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts unterläuft die Absicht der Bundesregierung, bis 2020 den Flächenverbrauch auf 30 Hektar pro Tag zu senken. Alle Anstrengungen um eine neue Siedlungs- und Verkehrspolitik würden mit der Wiederkehr der alten Pendlerpauschale einen herben Rückschlag erleiden. Auf eine solche falsche Weichenstellung darf sich die Politik auf keinen Fall einlassen“, sagte der BUND-Vorsitzende Hubert Weiger. Täglich würden in Deutschland derzeit mehr als 100 Hektar Fläche neu versiegelt. „Eine erneute Förderung des Pendelns bedeutet noch mehr Flächenverbrauch durch Zersiedelung und Straßenbau“, sagte Weiger. Hinzu kämen die Zunahme klimaschädlicher CO2-Emissionen sowie von Lärm und Verkehrsunfällen.

Es drohe auch die Gefahr, dass einige Parteien in den bevorstehenden Wahlkämpfen das Verfassungsgerichtsurteil für populistische Forderungen zur vollen Wiedereinführung der Pendlerpauschale ab dem ersten Kilometer und in früherer Höhe missbrauchen würden.

„Die Pendlerpauschale muss endlich abgeschafft werden, da sie ökologisch kontraproduktiv und sozial ungerecht ist. Schließlich gibt es auch keine Steuervergünstigung, wenn Arbeitnehmer näher an den Arbeitsplatz ziehen und dafür oft höhere Mieten in Kauf nehmen. Wenn Politiker tatsächlich etwas für Geringverdiener oder Auszubildende mit langen Pendlerwegen tun wollen, müssen sie diese zielgenau fördern anstatt mit dem Steuerrecht vor allem die Arbeitswege von Besserverdienern zu subventionieren“, sagte Weiger. Denkbar sei analog zum Wohngeld, das hohe Mieten ausgleiche, allenfalls eine zeitlich befristete Pendlerzulage für Geringverdiener mit langen Arbeitswegen.

Pressekontakt: Werner Reh, BUND-Verkehrsexperte, Tel. 0 30 / 2 75 86-435, bzw. Rüdiger Rosenthal, BUND-Pressestelle, Tel. 0 30 / 2 75 86-425, Fax: -440, Mobil: 01 71 / 8 31 10 51, presse@bund.net




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