26. März 2009

BUND begrüßt Niederlage von RWE und Vattenfall

Berlin: Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) begrüßt das Urteil des Leipziger Bundesverwaltungsgerichts.

Thorben Becker, BUND-Atomexperte: "Es ist eine wichtige Feststellung, dass das Atomgesetz gilt und nicht nach den jeweiligen Interessen der Atomkonzerne neu interpretiert werden kann. Reststrommengen sollten nach dem Willen des Gesetzgebers nicht auf die besonders gefährlichen Atomkraftwerke wie Biblis A und Brunsbüttel übertragen werden. Dabei bleibt es jetzt und das ist gut so.“

Leider müssten die vom Urteil betroffenen AKW dennoch nicht mehr in dieser Legislaturperiode vom Netz genommen werden. Die Betreiber retteten ihre alten AKW über die Bundestagswahlen hinaus, in dem sie sie für länge Perioden vom Netz nehmen würden. Sie hofften, dass andere politische Mehrheiten ihnen dann längere Laufzeiten für ihre alten AKW und damit weitere Millionen-Gewinne bescheren. Deshalb würden die Bundestagswahlen zu einer wichtigen Richtungsentscheidung über die Zukunft der riskanten Atomkraft, so der BUND-Experte. Der BUND forderte eine deutliche Beschleunigung des beschlossenen Atomausstieges.

Pressekontakt: Thorben Becker, BUND-Atomexperte, Tel. 0 30 / 2 75 86-421 bzw. Katrin Riegger, BUND-Pressereferentin, Tel.: 0 30 / 2 75 86-464/-489, Fax: -440, presse@bund.net




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