25. Mai 2004
Mehr Nachhaltigkeit mit Naturschutz - Zuständigkeiten zwischen Bund und Ländern neu verteilen
Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) hat sich anlässlich des 27. Deutschen Naturschutztags für die engere Verzahnung von Klima-, Verkehrs- und Agrarpolitik mit den Aufgaben des Naturschutzes ausgesprochen. Dies solle durch die Entwicklung einer Naturschutzstrategie im Rahmen der Nachhaltigkeitsstrategie erreicht werden.
Eine stringente Natur- und Umweltschutzpolitik erfordere, dass die Gesetzgebungskompetenzen im Umweltbereich vorrangig bei der Bundesregierung liegen. Die Erfahrung bei der Ausweisung von Schutzgebieten für seltene Tiere und Pflanzen nach der EU-Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie habe gezeigt, dass eine „Ver16fachung der Zuständigkeiten" das Erreichen von Umweltzielen eher behindere. Ausgewiesene FFH-Fließgewässer endeten urplötzlich an bestimmten Landesgrenzen.
Deutschland habe nur noch dieses Jahr Zeit, seinen Pflichten zur Ausweisung der Schutzgebiete fristgerecht nachzukommen. Gegenüber einem europäischen Durchschnitt von 14 Prozent sei in Deutschland etwa halb so viel Fläche geschützt.
Andere Staaten seien da viel weiter. Darunter EU-Neulinge wie Malta, das rund 13 Prozent seines Territoriums unter Schutz gestellt habe. Das bisherige deutsche Ziel von rund 10 Prozent der Fläche für den Biotopverbund müsse um die Natura 2000 Gebiete ergänzt werden.
In ihrer Rede auf dem Deutschen Naturschutztag kritisierte die BUND-Vorsitzende Dr. Angelika Zahrnt den Abbau von gemeinwohlsichernden Verwaltungsstrukturen der Länder und Kommunen auch im Naturschutz.
Angelika Zahrnt: „Zu berichten ist auch von erfreulichen Entwicklungen im Naturschutz. So sind inzwischen alle betroffenen Bundesländer zur Übernahme der Naturschutzflächen an der ehemaligen innerdeutschen Grenze - im Grünen Band - bereit. Anerkennung gilt dem Einsatz von Bundesagrarministerin Künast für eine ökologische und naturschutzbezogene Landwirtschaft. Wir fordern die Bundesregierung auf, in allen Politikbereichen Naturschutz-Belange stärker zu berücksichtigen. Ein Rollback in Sachen Natura 2000 darf es zum Beispiel nicht geben, hohe Strafbefehle aus Brüssel wären die Folge."
In Gefahr sei beispielsweise der Naturzustand von Flüssen wie Elbe und Havel. Der BUND verlangt für beide Flüsse einen Ausbaustopp. Die in den kommenden Jahren in Deutschland umzusetzende EU-Wasserrahmenrichtlinie biete eine gute Grundlage für den Schutz der Gewässer und von ihnen abhängender Ökosysteme.
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