BUND Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland


8. August 2003

BUND: Hochwasserschutzgesetz darf nicht verwässert werden

Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) appelliert an Bund und Länder, das von Bundesumweltminister Jürgen Trittin vorgestellte Hochwasserschutzgesetz zügig zu verabschieden und umzusetzen. Das Gesetz könne die Grundlage für die dringend notwendige Kehrtwende in der Flussbaupolitik Deutschlands schaffen. Es enthalte zentrale Punkte wie das Ende von zerstörerischen Ausbaumaßnahmen, den Stopp von Bautätigkeiten und intensiver Landwirtschaft in Überschwemmungsgebieten, das Rückverlegen von Deichen und den Schutz von Auenwäldern. Bundeskanzler Gerhard Schröder stehe mit seiner Regierungserklärung vom 30. August 2002 im Wort, sich für einen vorsorgenden Hochwasserschutz einzusetzen.

Sebastian Schönauer, BUND-Wasserexperte: "Die Bundesregierung darf nicht zulassen, dass Trittins Entwurf auf Druck von Flussbau-Lobbyisten in Wirtschaft, Verwaltung und Politik verwässert wird. Insbesondere Bundesbau- und Verkehrsminister Manfred Stolpe sollte sich klar dazu bekennen. Seit der Jahrhundertflut haben sich viele Politiker für lebendige Flüsse und einen vorsorgenden Hochwasserschutz ausgesprochen. Geschehen ist aber kaum etwas. Im Gegenteil, die Wasser- und Schifffahrtsbehörden treiben den Ausbau der Flüsse hartnäckig voran. Immer noch werden Flussbetten vertieft, Ufer geschottert, Überschwemmungsflächen versiegelt und sogar weitere Kanäle und Staustufen geplant."

Ökologischer Hochwasserschutz bringe wirtschaftliche Vorteile. Eine Flut verursache viel weniger Schäden, wenn ein Fluss genügend Raum habe, sich auszubreiten. Die Zukunft von Flüssen wie der Elbe liege nicht im Güterverkehr sondern im naturnahen Tourismus. Die für Ausbaumaßnahmen eingeplanten Gelder sollten in den Hochwasserschutz fließen. Das Hochwasserschutzgesetz sei schließlich auch ein wichtiger Schritt zur Umsetzung der europäischen Wasserrahmenrichtlinie.

Der BUND hat am vergangenen Mittwoch einen "Bericht zur Lage der Elbe" vorgelegt. Der Bericht kann bei folgender Adresse zum Förderpreis von 5 Euro bestellt werden: BUNDladen, Am Köllnischen Park 1, 10179 Berlin, Fax: (030) 27586-466, Fon: -480, E-Mail: bundladen@bund.net, Bestellnummer: 06.036.

Bei Rückfragen: Philipp Prein, BUND-Pressestelle, Tel. 030-27586-464, Mobil: 0151-11656734, E-Mail: presse@bund.net

Sie möchten regelmäßig und automatisch die Pressemitteilungen des BUND-Bundesverbandes erhalten? Pressemitteilungen abonnieren


Quelle: http://www.bund.net/nc/bundnet/presse/pressemitteilungen/detail/artikel/bund-hochwasserschutzgesetz-darf-nicht-verwaessert-werden/