8. August 2006
EU-Kommission lehnt Düngeverordnung ab und droht Deutschland mit Vertragsverletzungsverfahren
Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) hat die Entscheidung der EU-Kommission, die deutsche Düngeverordnung abzulehnen, begrüßt. EU-Umweltkommissar Stavros Dimas habe der Bundesregierung Anfang August in einem Mahnschreiben eine entsprechende Entscheidung mitgeteilt. Dimas bemängelte, die Verordnung enthalte zu viele Ausnahmen und Lücken. Der Umweltkommissar drohe Deutschland mit einem Vertragsverletzungsverfahren, das Strafen in Millionenhöhe nach sich ziehen könne, so der BUND. Die Verordnung sollte dem Schutz der Gewässer vor Überdüngung dienen.
Hubert Weiger, Agrarexperte der Umweltorganisation: „In den Düngevorschriften gab es für die Bundesländer jede Menge Ausnahmen, diese Regeln nach Gutdünken auszulegen. So wurde für das Ausbringen von Dünger kein eindeutiger Mindestabstand zu Flüssen und Seen festgelegt. Für das Auswaschen von Nährstoffen wie Nitrat und Phosphat ins Grundwasser war kein Minimierungsgebot enthalten. Es fehlten auch eindeutige Düngeverbote bei Überschwemmungen und für den Winter, wenn die Pflanzen keine Nährstoffe aufnehmen. Und die Nährstoffbilanzen der Agrarbetriebe sollten lückenhaft bleiben.“
Außerdem seien die enormen Ammoniakemissionen aus Schweine- und Geflügelställen in der Verordnung nicht berücksichtigt gewesen. Damit solle die schlechte Nährstoffbilanz der umweltschädlichen Massentierhaltung bewusst verfälscht werden. Agrarminister Horst Seehofer habe dies nach den Wünschen des Bauernverbandes zur Regel machen wollen. Die EU-Kommission habe dieser Mauschelei nun einen Riegel vorgeschoben, so Weiger.
Mit der deutschen Düngeverordnung wollte Seehofer die Entsorgung riesiger Güllemengen in Niedersachsen und den ostdeutschen Bundesländern erleichtern, sagte Reinhild Benning, Agrarfachfrau des BUND. Dort würden immer größere Schweine- und Geflügelfleischfabriken gebaut, die immer mehr Gülle produzierten. Seehofer beabsichtige auch, die industriellen Riesenställe künftig mit Steuergeldern zu fördern. Dazu wollten Bund und Länder die bewährte Regel abschaffen, dass Tierhalter für je 18 Schweine je einen Hektar Land zur Gülleentsorgung nachweisen müssten. Wenn Massentierhaltungsanlagen die Umweltregeln nicht einhalten könnten, müssten sie geschlossen werden anstatt neue zu bauen, forderte Benning.
Pressekontakt: Reinhild Benning, BUND-Agrarexpertin, Tel: 030-27586-481, Fax: -449, E-Mail: presse@bund.net
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