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12. Januar 2004

BUND: Gentechnikgesetz mit vielen Unbekannten. Künast soll fehlende Verordnungen vorlegen

Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) sieht in dem neuen Gentechnikgesetz von Landwirtschaftsministerin Renate Künast noch keine ausreichende Grundlage für den Schutz von Landwirten, Verbrauchern und Umwelt. Zwar gehe das Gesetz in die richtige Richtung, aber in entscheidenden Punkten würde auf noch nicht vorliegende Verordnungen verwiesen. So sei weiterhin unklar, welche Pflichten Landwirte einhalten müssten, die Gentech-Pflanzen anbauen, und wie der Anbau dieser Pflanzen überwacht werde.

Heike Moldenhauer, Gentechnik-Expertin des BUND: „Das angekündigte Gentechnikgesetz lässt die wichtigsten Fragen außen vor. Wie müssen Bauern sich gegenseitig informieren? Welche Sicherheitsabstände sollen zwischen verschiedenen Feldern gelten? Bei welchen Schäden an Flora und Fauna muss der Anbau von Gentech-Pflanzen abgebrochen werden? Es bleibt völlig offen, wie das Nebeneinander von gentechnischer, konventioneller und biologischer Landwirtschaft in der Praxis funktionieren soll.“

Der BUND kritisiert, dass die Förderung der Gentechnik weiter als Zweck des Gentechnik-gesetzes festgeschrieben werden soll. In der jetzigen Präambel sei keine Rede von einer Sicherung der gentechnikfreien Landwirtschaft, sondern nur von der Koexistenz verschiedener Anbauformen. Bedenklich sei auch, dass die Register, in denen Gentech-Felder verzeichnet werden müssen, von den Bauern nur auf besonderen Antrag eingesehen werden können.

Gerhard Timm, BUND-Bundesgeschäftsführer: „Renate Künast muss in den nächsten Tagen die fehlenden Verordnungen auf den Tisch legen. Erst dann werden wir wissen, ob die gentechnikfreie Landwirtschaft in Deutschland noch eine Zukunft hat.“

Wie ernst Künast es mit dem Vorsorgeprinzip nehme, müsse sie jetzt bei genmanipulierten Zuckerrüben und Raps beweisen. Nach jüngsten britischen Studien führe der Anbau solcher Gen-Pflanzen zu einem Rückgang der Artenvielfalt. Diese Tatsache müsse genügen, um das entsprechende Saatgut zu verbieten.

Gefahr drohe auch durch das Fehlen einer europäischen Gentech-Anbauverordnung. EU-Agrarkommissar Franz Fischler habe es versäumt, klare europäische Richtlinien vorzugeben. Unterschiedliche nationale Regelungen würden zu massiven Wettbewerbsverzerrungen führen. Künast solle sich in Brüssel und bei anderen Mitgliedsstaaten für eine wirksame EU-Verordnung zum Schutz der gentechnikfreien Landwirtschaft einsetzen.

Bei Rückfragen: Heike Moldenhauer, BUND-Gentechnikexpertin, Tel. 030-27586-456, oder BUND-Pressestelle, Philipp Prein, Tel. 030-27586-464/-489, Fax: -449, Mobil: 0151-11656734, E-Mail: presse@bund.net




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