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20. April 2004

Ökosteuer ist verfassungsgemäß. BUND fordert weitere Schritte für ökologische Steuerreform

Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland begrüßt das Urteil des Bundesverfassungsgerichts, das die seit 1999 eingeführte ökologische Steuerreform als verfassungsgemäß bestätigt.

Dr. Gerhard Timm, BUND-Bundesgeschäftsführer: "Die ökologische Steuerreform ist ein Erfolgsmodell. Sie entlastet die Umwelt, fördert energiesparendes Wirtschaften und senkt die Lohnnebenkosten. Die Fundamentalkritiker der Ökosteuer sollten ab heute die Kirche im Dorf lassen und lieber selbst Vorschläge zu ihrer Verbesserung machen."

Die ökologische Steuerreform habe dazu beigetragen, dass der Kraftstoffverbrauch seit 1999 stetig zurückgegangen sei. Ohne die Ökosteuer-Einnahmen läge der Beitrag zur gesetzlichen Rentenversicherung heute um 1,7 Prozentpunkte höher. Der BUND fordert die Bundesregierung auf, wie im Koalitionsvertrag vorgesehen, noch in diesem Jahr die nächsten Schritte der ökologischen Steuerreform festzulegen.

Pressekontakt: Matthias Seiche, BUND-Ökosteuerexperte, Tel. 030-27586-433 bzw. Philipp Prein, BUND-Pressestelle, Tel. 030-27586-464/-489, Fax: -449; E-Mail: presse@bund.net




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Titelseite des Jahresberichtes 2007, Libelle als Titelbild

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