23. Juli 2003
Umweltverbände fordern Vertragsstaatenkonferenz: Euratom darf nicht unverändert neben dem europäischen Verfassungsvertrag bestehen bleiben
Gemeinsame Pressemitteilung von BUND, DNR, Greenpeace, Grüne Liga, NABU, ROBIN WOOD und urgewald
Anlässlich der heutigen Sitzung des Europa Ausschusses des Deutschen Bundestages fordern die deutschen Umweltverbände ein Ende des Euratom-Vertrages. Die Atomenergie darf nicht länger im europäischen Vertragswerk privilegiert werden. Deshalb fordern die Umweltverbände eine Vertragsstaatenkonferenz zur Beendigung des Euratom-Vertrags.
„Der grüne Außenminister Joschka Fischer hat sich zwar dafür eingesetzt hat, dass Euratom eine eigene Rechtspersönlichkeit erhält und damit nicht in die Verfassung als solche integriert wird. Trotzdem wird der Vertrag, der im Übrigen unbefristet ist, damit unverändert in ein neues gesamteuropäisches Vertragswerk überführt. Der Euratom Vertrag klebt wie ein fauliger Ast an einem ansonsten gesunden Verfassungsbaum“ so Britta Steffenhagen vom Deutschen Naturschutzring. "Da es der Verfassungskonvent nicht geschafft hat, die für die Zukunft Europas elementare Reform des Euratom Vertrags anzustoßen, fordern wir, in der Verfassung das Ende von Euratom festzuschreiben und eine Vertragsstaatenkonferenz (IGC) einzuberufen, um die Einzelheiten zu klären“, so Steffenhagen weiter.
Der Euratom-Vertrag wurde vor 45 Jahren als einer der Gründungsverträge der späteren EU zur Förderung der Kernenergie verabschiedet und ist seit seinem Inkrafttreten unverändert geblieben. Sowohl die nationalen Parlamente als auch das Europäische Parlament sind bei allen Entscheidungsabläufen hinsichtlich dieses Vertrages ausgeschlossen. Zudem enthält der Vertrag keinerlei Bestimmungen zur Anlagensicherheit, Entsorgung und Endlagerung oder zu Bauweise und zum Betrieb von Atomanlagen.
"Der undemokratische Vertrag, dessen einziger Zweck die ökonomische Privilegierung von Atomkraft in Europa ist, stellt eine Altlast dar, die nicht in ein neues Europa gehört. Das historische Werk einer europäischen Verfassung darf nicht durch den unzeitgemäßen Euratom-Vertrag beeinträchtigt werden“ so Walter Jungbauer, Energiereferent des BUND. „Hinzu kommt, dass die Mehrheit der derzeitigen EU-Mitgliedsstaaten sowieso aus der risikoreichen Kernenergie aussteigen will oder bereits ohne sie auskommt. Es ist nicht einzusehen, dass Atomkraft gegen den Willen der Mehrheit der EU-Bürger als einzige Energie und Wirtschaftsform per Vertrag mit Steuergeldern weiter subventioniert wird“ so Jungbauer weiter.
Auch der Deutsche Bundestag hat in einem Beschluss vom 12. März 2003 gefordert, den Euratom-Vertrag auslaufen zu lassen. Darin heißt es, der Euratom-Vertrag sei nicht mehr zeitgemäß.
Die Umweltverbände setzen sich gemeinsam mit ihren europäischen Partnern für eine zukunftsfähige Energiepolitik mit rationeller Energienutzung und erneuerbaren ein. Sie fordern die Regierungen auf, im nächsten halben Jahr ihre Chance zu nutzen und im Sinne einer gesunden Verfassung ein geregeltes Auslaufen von Euratom zu beschließen.
Bei Rückfragen: Britta Steffenhagen (DNR): Mobil 0163-253 2522, Walter Jungbauer (BUND): Mobil 0172-3260691
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