Worum geht es bei der BUND-Online-Aktion?
Wer haftet für die Risiken und Folgekosten einer Technologie, die nicht erprobt und überflüssig ist? Die Bundesregierung hat diese Frage schon beantwortet und die Forderung der Stromkonzerne in Gesetzesform gegossen: Die Abscheidung und Endlagerung von CO2 aus Kohlekraftwerken (kurz CCS) soll auf Kosten der Allgemeinheit realisiert werden. Das Kabinett hat einen Gesetzentwurf abgesegnet, nach dem die Haftung und damit alle Risiken der Endlagerung von CO2 schon dreißig Jahre nach Beendigung der Einlagerung auf den Staat, genauer, auf die Bundesländer übergehen.
Dreißig Jahre sind allerdings nur ein Bruchteil der Zeit, die das Treibhausgas sicher unter der Erde bleiben soll. 10.000 Jahre und länger, das ist der Zeitraum für die angestrebte Endlagerung und für den die Bundesländer alle unkalkulierbaren finanziellen Risiken und Sicherheitsgarantien übernehmen sollen. Der BUND kritisiert, dass die Stromkonzerne sich mit diesem Gesetzesvorschlag aus der Verantwortung für die CCS-Technologie stehlen und die Bundesregierung alle Folgekosten bei den Ländern abladen will – dabei sind diese Risiken vermeidbar, wenn der Staat in echten Klimaschutz investiert.
Was ist der Stand des Gesetzes?
Jetzt ist der Gesetzentwurf im parlamentarischen Verfahren und wird von Bundestag und Bundesrat beraten. Die erste Lesung in Bundestag und Bundesrat hat inzwischen stattgefunden. Die Bundesländer haben sich in ihrer Stellungnahme vom 15. Mai gegen die finanzielle Bürde ausgesprochen, die das Gesetz für die Länderkassen bedeuten würde. Allerdings wollen sie die Verantwortung für die Endlagerstätten stattdessen dem Bund aufbürden. Sie haben die Bundesregierung aber immerhin aufgefordert zu prüfen, ob die Konzerne die langfristige finanzielle Haftung bei Schadenfällen übernehmen könnten. Und zumindest haben sie vorgeschlagen, dass eventuelle Konflikte mit erneuerbaren Energien wie Geothermie im Genehmigungsverfahren geprüft werden sollen. Jetzt liegt der Gesetzentwurf wieder zur Beratung bei Parlament und Regierung. Die zweite Lesung des Bundestags sollte am 19. Juni stattfinden, ist nun aber auf Anfang Juli vertagt worden. Denn die inzwischen massiven Proteste gegen CCS und potentielle Endlagerstätten in den betroffenen Kreisen und Gemeinden hat Teile der Bundespolitik aufgerüttelt. Nach einzelnen Abgeordneten aus norddeutschen Ländern, vor allem Schleswig-Holstein, sieht nun auch die CSU das Gesetz kritisch. Die Unionsfraktion musste dann die eigentlich in der Großen Koalition bereits gefundene Einigung zum Gesetzentwurf und die Verabschiedung am 19.6. stoppen – Ausgang ungewiss. Nach dieser Verzögerung im Bundestag muss auch die Abstimmung im Bundesrat voraussichtlich auf die September-Sitzung vertagt werden. Erhält der Gesetzentwurf im Juli im Bundesrat keine Mehrheit, muss der Vermittlungsausschuss angerufen werden. Dann wäre das Gesetz für diese Legislaturperiode gescheitert.
Warum die Ministerpräsidenten anschreiben?
Nach dem jetzigen Gesetzentwurf werden die Bundesländer überproportional belastet sowohl finanziell als auch, was die langfristigen Sicherheitsrisiken angeht. Die Landesregierungen können daher diesem Gesetzentwurf so nicht zustimmen, weil sie unkalkulierbare Risiken für ihr Land übernehmen würden. Die Bundesländer haben auf den Druck des BUND und anderer Verbände reagiert und mit ihrem Einspruch im Bundesrat die Hürden für Einigung zum CCS-Gesetz höher geschraubt. Mit dem schleswig-holsteinischen Ministerpräsidenten Carstensen ist inzwischen der erste Länderchef von dem Gesetz abgerückt, andere Landesregierungen sind ebenfalls zunehmend kritisch. Damit steigen die Chancen, das Gesetz für diese Legislaturperiode zu stoppen und Verbesserungen zur Haftung und Risikoverteilung zu erreichen. Deshalb wendet sich die BUND-Aktion an die Ministerpräsidenten mit dem Appell, die Konzerne als Verursacher nicht aus der finanziellen Haftung zu entlassen und dem CCS-Gesetz nicht zuzustimmen.
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